Luftfahrt-Bundesamt

Onlineanwendungen für "Unbemannte Luftfahrtsysteme" (Modellluftfahrzeuge und Drohnen)

Datum 31.12.2020

Verordnung (EU) 2019/947 gilt ab dem 31.12.2020 - Registrierung von Betreibern Unbemannter Luftfahrtsysteme (Modellluftfahrzeuge und Drohnen) sowie Onlinetraining und – prüfung von Fernpiloten für die Unterkategorien A1 und A3 der "Offenen Kategorie"


Die Verordnung (EU) 2019/947, die den Betrieb von Unbemannten Luftfahrtsystemen (Drohnen und Modellluftfahrzeuge) in Europa regelt, gilt ab dem 31.12.2020.

Gemäß dieser Verordnung sind Betreiber von Drohnen und Modellluftfahrzeugen verpflichtet sich zu registrieren, sofern diese Luftfahrzeuge eine Höchstabflugmasse ab 250 g besitzen oder Sensoren tragen, die zur Erfassung personengebundener Daten geeignet sind. Zu diesen Sensoren zählen in erster Linie Kameras. Das Luftfahrt-Bundesamt wird dieses Betreiberregister führen. Der Zugang zur Betreiberregistrierung wird über eine Onlineanwendung möglich sein. Nachdem die Registrierdaten überprüft wurden, erhalten Betreiber ihre Registriernummer (e-ID) die auf den Luftfahrzeugen anzubringen ist und ggf. in eine vorhandene Fernidentifizierungseinrichtung einzugeben ist. Außerdem bekommen Betreiber Zugang zu ihren Registrierdaten, die sie bei Bedarf anpassen müssen. Die Betreiberregistrierung wird ab dem 31.12.2020 über die Homepage des Luftfahrt-Bundesamtes erreichbar sein.

Ebenfalls ab dem 31.12.2020 wird das Luftfahrt-Bundesamt einen Onlinetrainingskurs für den Erwerb des Kompetenznachweises für Fernpiloten für den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge in den Unterkategorien A1 und A3 der "Offenen Kategorie" anbieten. Im Anschluss an das Onlinetraining kann die Prüfung für den Kompetenznachweis abgelegt werden. Das vollständige Absolvieren des Onlinetrainings ist die Voraussetzung für die Teilnahme an der Prüfung. Die Prüfung kann mehrmals wiederholt werden, sofern das Prüfungsergebnis nicht ausreicht, um diese zu bestehen. Der Kompetenznachweis für Fernpiloten wird nach erfolgreicher Prüfung sofort per E-Mail versandt.

Wir erwarten für die ersten Tage nach Freischaltung der Online-Registrierung von UAS-Betreibern, als auch für den Onlinetrainingskurs und –prüfung für Fernpiloten eine hohe Auslastung unserer Systeme. Wir empfehlen die entsprechenden Anwendungen erst ab Mitte Januar 2021 aufzusuchen, sofern ohnehin nicht geflogen werden soll.

Für weitere Informationen zur Verordnung (EU) 2019/947 verweisen wir auf unsere FAQs "Fragen zu UAS".

Die Zugänge für die Onlineanwendungen sind auf den Seiten "Unbemannte Luftfahrtzeuge" abgelegt.

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Für die Bereitstellung unserer Dienste verwenden wir technisch notwendige Cookies. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich hiermit einverstanden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link: Datenschutz

OK