Luftfahrt-Bundesamt

Änderungen bei der Corona-Einreiseverordnung

Datum 09.01.2023

(Testpflicht für Reisende aus China)

Die Volksrepublik China gilt ab dem 09.01.2023 als Virusvariantengebiet, in dem eine besorgniserregende Virusvariante aufzutreten droht. Dies hat zur Folge, dass Personen, die  das zwölfte Lebensjahr vollendet haben und aus der Volksrepublik China nach Deutschland reisen, ab dem 09.01.2023 vor Reiseantritt einen negativen COVID-19 Testnachweis vorlegen müssen. Diese Nachweispflicht besteht auch für Geimpfte und Genesene.

Der Testnachweis darf nicht älter als 48 Stunden sein. Anerkannt werden Tests mittels Nukleinsäurennachweis (z.B. PCR, PoC-NAT) sowie PoC-Antigen-Tests. Bei einer Testung mittels Nukleinsäurenachweis beginnt die Frist von 48 Stunden vom (geplanten) Zeitpunkt des Beginns der Beförderung an zu laufen, bei einer Testung mittels PoC-Antigen-Test ist der Zeitpunkt der (geplanten) Einreise maßgeblich.

Bei Einreise aus einem Virusvariantengebiet ist dem Beförderer auf dessen Anforderung der Testnachweis zum Zwecke der stichprobenhaften Überprüfung vorzulegen. Der erforderliche Testnachweis ist bei der Einreise nach Deutschland mitzuführen und den zuständigen Behörden auf Anforderung zur stichprobenhaften Überprüfung vorzulegen. Auf Anforderung sind außerdem stichprobenhafte Testungen nach Einreise durch die zuständigen Behörden möglich.

Weitergehende Informationen finden Sie auf den Webseiten der Bundesministeriums für Gesundheit und des Robert-Koch-Instituts:

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze-und-verordnungen/guv-19-lp/coronaeinreisev.html

https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html

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