Luftfahrt-Bundesamt

Referat T4 – Genehmigung von Flugbedingungen zur Erteilung von PtF und VVZ

Datum 29.06.2021

Das Luftfahrt-Bundesamt überarbeitet aktuell die Verfahren für die Genehmigung von Flugbedingungen zur Erteilung von PtF und VVZ.

Neben dem Referat T4 sind zukünftig die Referate T2 (Prüfung und Überwachung der Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit / Technisches Personal) und T3 (Musterzulassung / Umwelt- und Strahlenschutz) an der inhaltlichen Bearbeitung Ihrer Anträge beteiligt. Die Genehmigung der Flugbedingungen wird durch die Referate T2 bzw. T3 erfolgen. Einzelfallbezogen können kurzfristige Nachfragen zu unvollständigen und nicht ausreichend begründeten Anträge gestellt und / oder Unterlagen unter anderem zum Status des Luftfahrzeuges von Ihnen angefordert werden.

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