Luftfahrt-Bundesamt

Rundschreiben zur "Meldung von Ereignissen durch Organisationen an das LBA" veröffentlicht.

Datum 22.04.2020

Das Sachgebiet B33 des LBA stellt mit diesem Rundschreiben den in der Luftfahrt tätigen Organisationen detaillierte Hilfestellungen für die Meldung von Ereignissen über das Aviation Safety Reporting Portal zur Verfügung. Zusätzlich geht das Rundschreiben auf weiterführende wichtige Anforderungen zur Erstmeldung, Analyse und Weiterverfolgung sowie zu daraus resultierenden Folgemeldungen ein.

Festgelegt wird die Meldung von sicherheitsrelevanten Ereignissen in der europäische Meldeverordnung VO (EU) Nr. 376/2014. Ergänzend dazu wurde mit der Durchführungsverordnung DVO (EU) 2015/1018 eine Liste zur Einstufung von meldepflichtigen Ereignissen (Störungen) in der Zivilluftfahrt erlassen. Das Rundschreiben zur "Meldung von Ereignissen durch Organisationen an das LBA" ist wie alle anderen Rundschreiben des Sachgebietes B33 auch auf der LBA-Internetseite unter „Rundschreiben“ zu finden.

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