Rundschreiben zur "Meldung von Ereignissen in der Allgemeinen Luftfahrt" veröffentlicht
Datum 10.01.2020
Sicherheitsrelevante Ereignisse, eingeschlossen schwere Störungen und Unfälle, müssen spätestens 72 Stunden nach Ereigniseintritt an die zuständige Stelle gemeldet werden. Das Sachgebiet B 33 des LBA stellt mit einem neuen Rundschreiben den Luftfahrern der Allgemeinen Luftfahrt ab sofort detaillierte Hilfestellungen für die Meldung von Ereignissen über das Aviation Safety Reporting Portal zur Verfügung.
Festgelegt wird die Meldung von sicherheitsrelevanten Ereignissen in der europäische Meldeverordnung Verordnung (EU) Nr. 376/2014. Ergänzend dazu wurde mit der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1018 eine Liste zur Einstufung von meldepflichtigen Ereignissen (Störungen) in der Zivilluftfahrt erlassen. Das Rundschreiben zur "Meldung von Ereignissen in der Allgemeinen Luftfahrt" ist wie alle anderen Rundschreiben des Sachgebietes B33 auch auf der LBA-Internetseite unter Rundschreiben zu finden.