Geänderte Vorgehensweise bei der Erteilung von Flugzulassungen für Anhang I-Luftfahrzeuge
Datum 08.08.2022
Nach Überarbeitung der Vorgehensweise für die Genehmigung von Flugbedingungen stehen neue Anlagen zum LBA-Formblatt Nr. 06 zur Verfügung. Ab sofort sind diese Anlagen (Erklärung zu den Flugbedingungen - Teil I und - Teil II) jedem Antrag auf Erteilung einer Vorläufigen Verkehrszulassung gemäß § 12 LuftVZO vollumfänglich ausgefüllt beizulegen.
Dies gilt nicht für Anträge im Zusammenhang mit Projekten im Bereich Muster-/Einzelstückzulassung. Für diese sind weiterhin nur die Seiten 1 und 2 des LBA-Formulars 06 einzureichen.