Luftfahrt-Bundesamt

BMDV-Regelung zu gewerblichen Betrieb von UAS der offenen Kategorie, Unterkategorie A2

Datum 04.01.2022

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) hat per Erlass den gewerblichen Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen (UAS) der offenen Kategorie, Unterkategorie A2, die nicht gemäß der Delegierten Verordnung (EU) 2019/945 klassifiziert sind, neu geregelt. Die Regelung ist vom 01. Januar bis 31. August 2022 gültig.

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