Luftfahrt-Bundesamt

Einflugerlaubnis für ausländisch registrierte Ultraleichtluftfahrzeuge

Datum 13.02.2023

Wir weisen darauf hin, dass ausländisch registrierte Ultraleichtluftfahrzeuge mit eingeschränkter Zulassung zum Einflug und Verkehr in Deutschland grundsätzlich einer Erlaubnis bedürfen.

Mehr informatiuonen auf der Seite: Luftfahrzeuge mit eingeschränkter Zulassung

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