Informationen zu Verlust von Datensätzen bei Nachrichten für Luftfahrer (NfL)
Datum 18.02.2020
Bei einer gemeinsamen Recherche von Luftfahrt-Bundesamt (LBA) und DFS Deutsche Flugsicherung GmbH wurde festgestellt, dass in den Jahren 1978 bis 1983 ein Verlust von 446 NfL, welche LTA beinhalten, eingetreten ist.
Mit diesen NfL sind insgesamt 6196 Lufttüchtigkeitsanweisungen bekanntgegeben worden.
Die betroffenen NfL wurden im Datenbestand der DFS aus diesem Grund seitdem mit dem Status "gestrichen" geführt. Damit waren diese NfL in den aktuellen Prüflisten der DFS nicht mehr aufgeführt. Infolge dessen könnte es dazu gekommen sein, dass die enthaltenen LTA nicht zur Anwendung gekommen sind. Diesen irreführenden Status und die Tatsache, dass diese NfL in den Prüflisten der DFS nicht mehr aufgeführt waren, betrafen darüber hinaus noch weitere NfL, welche Bekanntmachungen wie zum Beispiel Musterzulassungen enthalten haben. Gleichzeitig hatte sich aber der verwaltungsrechtliche Status der Bekanntmachungen, insbesondere der Allgemeinverfügungen, nicht geändert.
Inzwischen wurde die Wiederherstellung des korrekten Status der betreffenden NfL in der Datenbank der DFS veranlasst. Die in den NfL enthaltenen Lufttüchtigkeitsanweisungen, welche ehemals ordnungsgemäß bekannt gegeben wurden und soweit sie nicht geändert oder aufgehoben wurden und damit ihre Gültigkeit nie verloren haben, müssen an den betroffenen Luftfahrzeugen durchgeführt werden. Ähnliches gilt für die amtlichen Bekanntmachungen der Musterzulassungen, die ebenfalls noch volle Gültigkeit haben.
Ab sofort informieren das LBA und die DFS die betreffenden Halter mittels NfL über den Sachverhalt. Mit den erläuternden NfL sollen die Betroffenen auf den geänderten Status der betreffenden NfL aufmerksam gemacht werden. Und durch die rechtlichen Hinweise, die in diesen erläuternden NfL ebenfalls enthalten sind, soll erreicht werden, dass insbesondere über die Gültigkeit/Anwendbarkeit der LTA keine Zweifel bestehen.