Betriebsverbot für Boeing 737 Max 8 und Max 9 im deutschen Luftraum aufgehoben
Datum 28.01.2021
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur hat mit sofortiger Wirkung das Betriebsverbot für Flugzeuge des Typs Boeing 737 Max 8 und Max 9 im deutschen Luftraum aufgehoben.
Die entsprechende "Bekanntmachung der Allgemeinverfügung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur zur Aufhebung des vorläufigen Betriebsverbots der Typen Boeing 737 MAX 8 und Boeing 737 MAX 9 im deutschen Luftraum" hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) in seinem Internetangebot publiziert.
Mit Herausgabe der Lufttüchtigkeitsanweisung (Airworthiness Directive - AD) Nr. 2021-0039) und der Safety Directive (SD) Nr. 2021-01 vom 27. Januar 2021 hat die Agentur der Europäischen Union für Flugsicherheit (EASA) Maßnahmen zur Wiederherstellung einer ausreichenden Sicherheit für Luftfahrzeuge der Typen Boeing 737 MAX 8 und MAX 9 getroffen. Das BMVI geht davon aus, dass angesichts der nunmehr getroffenen Sicherheitsmaßnahmen ein Betriebsverbot für Luftfahrzeuge der Typen Boeing 737 MAX 8 und Boeing 737 MAX 9 im deutschen Luftraum nicht mehr erforderlich ist.