Allgemeinverfügung des Luftfahrt-Bundesamtes zur Aussetzung der Registrierungspflicht für Betreiber von unbemannten Luftfahrzeugen
Datum 21.12.2020
Allgemeinverfügung des Luftfahrt-Bundesamtes zur Aussetzung der Registrierungspflicht für Betreiber von unbemannten Luftfahrzeugen in der offenen und der speziellen Kategorie und der Verpflichtung für das Anbringen einer Registrierungsnummer auf diesen Luftfahrzeugen gemäß Artikel 14 Absätze 5, 6 und 8 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947.
Gültigkeit: 31. Dezember 2020 bis 30. April 2021
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