Besondere Erlaubnis zur Ausübung der Rechte aus Muster-/Klassenberechtigung
Datum 14.06.2021
Das Luftfahrt-Bundesamt hat am 14.06.2021 die Allgemeinverfügung über eine besondere Erlaubnis zur Ausübung der Rechte aus der jeweiligen Muster– oder Klassenberechtigung nach bestandener Prüfung für 8 Wochen gemäß Artikel 1 Absatz 3 Buchstabe c) der Verordnung (EU) Nr. 2018/1139 und ARA.FCL.215 Buchstabe d) der Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 erlassen.
Danach wird Inhabern von Lizenzen, die vom Luftfahrt-Bundesamt ausgestellt wurden, bis auf Widerruf gestattet, nach erfolgreicher Ablegung der praktischen Prüfung (Erstprüfung) zum Erwerb einer Muster– oder Klassenberechtigung sowie der Ausfertigung des Formulars „Temporary Permission to Exercise Privileges“, die Rechte der jeweiligen Berechtigung für einen Zeitraum von bis zu 8 Wochen nach bestandener praktischer Prüfung auch dann auszuüben, wenn die Eintragung der Berechtigung noch nicht in der Lizenz vorgenommen ist.
Die Voraussetzungen entnehmen Sie bitte der Allgemeinverfügung oder der Courtesy translation.
Das Formular "Temporary Permission to Exercise Privileges" finden Sie hier.