Ermächtigung zur handschriftlichen Eintragung von Erneuerungen in Pilotenlizenzen
Datum 14.05.2021
Das Luftfahrt-Bundesamt hat eine Allgemeinverfügung über eine besondere Ermächtigung von Prüfern zur handschriftlichen Eintragung in Lizenzen gemäß ARA.FCL.200 Buchstabe c) der Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 erlassen.
Ab dem 15.05.2021 sind Inhaber einer Prüferberechtigung nach FCL.1000 der Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 ermächtigt, nach Durchführung von Befähigungsüberprüfungen handschriftlich Eintragungen für Erneuerungen von Klassen-, Muster- und Instrumentenflugberechtigungen in Lizenzen vorzunehmen, die vom Luftfahrt-Bundesamt ausgestellt wurden, soweit die Berechtigung, welche erneuert werden soll, noch in der Lizenz eingetragen und nicht länger als 3 Jahre abgelaufen ist.
Weitere Informationen zur Übermittlung der erforderlichen Unterlagen entnehmen Sie bitte der Allgemeinverfügung unter folgendem Link:
https://www.lba.de/SharedDocs/Downloads/DE/L/L4/Allgemeinverfuegung_2021_05_14.html
Die Verpflichtung der Prüfer zur Vorlage von Kopien des Berichts nach Anhang I FCL.1030 b) Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 besteht unverändert fort.