Luftfahrt-Bundesamt

Änderung luftrechtlicher Vorschriften

Datum 17.12.2021

Am 16.12.2021 ist im Bundesgesetzblatt die „Verordnung zur Änderung luftrechtlicher Vorschriften über die Prüfung und Zulassung von Luftfahrtgerät, über das Luftfahrtpersonal und über die Kosten in der Luftfahrtverwaltung“ erschienen (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2021 Teil I Nr. 84). Die Verordnung ist am Tage nach der Veröffentlichung in Kraft getreten.

Mit der Änderungsverordnung werden die Verordnung zur Prüfung von Luftfahrtgerät (LuftGerPV) und die Verordnung über Luftfahrtpersonal (LuftPersV) an die „Verordnung (EU) Nr. 1321/2014 über die Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit von Luftfahrzeugen und luftfahrttechnischen Erzeugnisse, Teilen und Ausrüstungen und die Erteilung von Genehmigung für Organisationen und Personen, die diese Tätigkeit ausführen“ angepasst, um die Anwendbarkeit des unmittelbar geltenden EU-Rechts zu gewährleisten und die einheitliche Anwendung der gemeinsamen technischen Vorschriften auch weiterhin sicherzustellen. Dies betrifft u.a. die in der EU-Verordnung neu aufgenommenen Organisationsgenehmigungen nach Teil-CAO und Teil-CAMO sowie die neuen Lizenzkategorien „L“ und „B2L“ für freigabeberechtigtes Personal nach Teil-66.

Die Kostenverordnung in der Luftfahrtverwaltung (LuftKostV) wurde zudem angepasst, um die Kosten für die damit verbundenen neuen oder geänderten Amtshandlungen in der Luftfahrtverwaltung zu berücksichtigen. Aufgenommen wurden zudem einige redaktionelle Anpassungen.

Fundstelle im Bundesgesetzblatt: https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/text.xav?SID=&tf=xaver.component.Text_0&tocf=&qmf=&hlf=xaver.component.Hitlist_0&bk=bgbl&start=%2F%2F*%5B%40node_id%3D%271034035%27%5D&skin=pdf&tlevel=-2&nohist=1&sinst=460DCEC8

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