Hinweise des Referates L 3 zum Umgang mit den Berichten des Prüfers
Datum 10.07.2020
Wir bitten beim Umgang mit den Berichten des Prüfers folgendes zu beachten:
- Das abgezeichnete Original erhält der Bewerber (w/m/d).
- Alle weiteren Aufzeichnungen verbleiben beim Prüfer.
- Prüfer, deren Prüferberechtigung vom LBA ausgestellt wurde, übersenden den gesamten Bericht (per Post, Fax oder E-Mail) an das LBA, Referat L 3.
Wichtiger Hinweis:
Bei Übersendung per E-Mail ist der Bericht als PDF mit dem Dateinamen:
„Datum der Prüfung_Prüfername-Prüfernummer_Name des Bewerbers(w/m/d)“
(Beispiel: 2020-03-15_Mustermann-DE0815_Müller)
unter dem Betreff „Prüfername, Prüfernummer – Name des Bewerbers (w/m/d)" an die E-Mail-Adresse prueferaufsicht@lba.de zu senden.
Bitte beachten Sie beim Einreichen der Berichte des Prüfers, dass die Datei der E-Mail als Anhang beigefügt sein muss. Per Cloud oder durch sonstige Links zur Verfügung gestellte Dokumente gelten nicht als vorgelegt im Sinne von FCL.1030 b) (3).
- Bei Prüfungsereignissen mit Lizenzinhabern im Zuständigkeitsbereich des LBA sind zusätzlich die Vorgaben des Referats L 4 zu beachten.