Luftfahrt-Bundesamt

Hinweise des Referates L 3 zum Umgang mit den Berichten des Prüfers

Datum 10.07.2020

Wir bitten beim Umgang mit den Berichten des Prüfers folgendes zu beachten:

  1. Das abgezeichnete Original erhält der Bewerber (w/m/d).
  2. Alle weiteren Aufzeichnungen verbleiben beim Prüfer.
  3. Prüfer, deren Prüferberechtigung vom LBA ausgestellt wurde, übersenden den gesamten Bericht (per Post, Fax oder E-Mail) an das LBA, Referat L 3.

    Wichtiger Hinweis:
    Bei Übersendung per E-Mail ist der Bericht als PDF mit dem Dateinamen:
    „Datum der Prüfung_Prüfername-Prüfernummer_Name des Bewerbers(w/m/d)“
    (Beispiel: 2020-03-15_Mustermann-DE0815_Müller)
    unter dem Betreff „Prüfername, Prüfernummer – Name des Bewerbers (w/m/d)" an die E-Mail-Adresse prueferaufsicht@lba.de zu senden.
    Bitte beachten Sie beim Einreichen der Berichte des Prüfers, dass die Datei der E-Mail als Anhang beigefügt sein muss. Per Cloud oder durch sonstige Links zur Verfügung gestellte Dokumente gelten nicht als vorgelegt im Sinne von FCL.1030 b) (3).

  4. Bei Prüfungsereignissen mit Lizenzinhabern im Zuständigkeitsbereich des LBA sind zusätzlich die Vorgaben des Referats L 4 zu beachten.

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