Luftfahrt-Bundesamt

Liste in Passagierflugzeugen verbotener Gegenstände

Das Luftfahrt-Bundesamt weist alle Fluggäste eindringlich darauf hin, dass auf der Grundlage der Verordnung (EU) Nr. 2015/1998 bestimmte Gegenstände nicht mit in die Flugzeugkabine mitgenommen werden dürfen bzw. im aufgegebenen Reisegepäck verboten sind.

Unter den folgenden Links finden Sie eine entsprechende Aufstellung:

Dennoch können die Mitgliedsstaaten auch weiterhin darüber hinausgehende, strengere Regelungen vorsehen.

Die in den oben aufgeführten Listen genannten Aufzählungen sind nicht abschließend; sie können jederzeit ergänzt werden. Für bestimmte Flüge können - auch kurzfristig - weitergehende Regelungen festgelegt werden.

Unser Rat:

  • Informieren Sie sich rechtzeitig vor jedem Flug.
  • Seien Sie rechtzeitig am Flughafen.
  • Erkundigen Sie sich frühzeitig, ob ggf. für Ihre Fluggesellschaft andere Zeiten gelten.
  • Beachten Sie die Hinweise des Bundesministeriums des Innern zur Luftsicherheit
  • Wenn Sie weitere Fragen haben, dann sollten Sie sich direkt an Ihre Fluggesellschaft wenden.

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