Liste in Passagierflugzeugen verbotener Gegenstände
Das Luftfahrt-Bundesamt weist alle Fluggäste eindringlich darauf hin, dass auf der Grundlage der Verordnung (EU) Nr. 2015/1998 bestimmte Gegenstände nicht mit in die Flugzeugkabine mitgenommen werden dürfen bzw. im aufgegebenen Reisegepäck verboten sind.
Unter den folgenden Links finden Sie eine entsprechende Aufstellung:
Dennoch können die Mitgliedsstaaten auch weiterhin darüber hinausgehende, strengere Regelungen vorsehen.
Die in den oben aufgeführten Listen genannten Aufzählungen sind nicht abschließend; sie können jederzeit ergänzt werden. Für bestimmte Flüge können - auch kurzfristig - weitergehende Regelungen festgelegt werden.
Unser Rat:
- Informieren Sie sich rechtzeitig vor jedem Flug.
- Seien Sie rechtzeitig am Flughafen.
- Erkundigen Sie sich frühzeitig, ob ggf. für Ihre Fluggesellschaft andere Zeiten gelten.
- Beachten Sie die Hinweise des Bundesministeriums des Innern zur Luftsicherheit
- Wenn Sie weitere Fragen haben, dann sollten Sie sich direkt an Ihre Fluggesellschaft wenden.