Flüssigkeiten im Handgepäck auf Flugreisen
Wirkung vom 31. Januar 2014 hat die Europäische Union ihre Rechtsvorschriften für die Mitnahme von bestimmten Flüssigkeiten im Handgepäck auf Flugreisen geändert.
Die im Jahr 2006 aufgrund eines versuchten terroristischen Anschlags eingeführten Beschränkungen wurden aufgrund der technischen Entwicklungen bei der Detektion von Flüssigsprengstoffen modifiziert.
Alle Flüssigkeiten müssen für die Luftsicherheitskontrolle aus dem Gepäck genommen und gesondert vorgelegt werden.
Über weitere Details informieren das zuständige Bundesministerium des Innern und die Bundespolizei.