Allgemeinverfügung zur Konkretisierung der Durchführung einer Luftfahrzeug-Sicherheitsdurchsuchung (aufgehoben12.01.2023)
Datum 16.01.2023
Diese Allgemeinverfügung zur Konkretisierung der Durchführung einer Luftfahrzeug-Sicherheitsdurchsuchung nach Ziffer 3.1.1.3 der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998 wurde am 03.08.2021 im Bundesanzeiger bekanntgegeben. Nach Neufassung der Ziffer 3.1.1.3 wurde diese Allgemeinverfügung widerrufen. Der Widerruf ist am 12.01.2023 im Bundesanzeiger als Allgemeinverfügung bekanntgegeben worden. Die Allgemeinverfügung zum Widerruf beinhaltet eine Auslegung zur Ziffer 3.1.1.3.