Luftfahrt-Bundesamt

MITTEILUNG AN DIE INTERESSENTRÄGER -
DER AUSTRITT DES VEREINIGTEN KÖNIGREICHS UND DIE EU-VORSCHRIFTEN IN DEN BEREICHEN LUFTSICHERHEIT UND GEFAHRENABWEHR IM SEEVERKEHR

Datum 11.08.2020

Nach dem Austritt aus der Europäischen Union am 1. Februar 2020 ist das Vereinigte Königreich zu einem „Drittland“ geworden. Das Austrittsabkommen sieht einen Übergangszeitraum vor, der am 31. Dezember 2020 endet. Bis zu diesem Zeitpunkt gilt das Unionsrecht in vollem Umfang für das Vereinigte Königreich sowie im Vereinigten Königreich.

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