Luftfahrt-Bundesamt

Allgemeinverfügung für den Drohneneinsatz in der Landwirtschaft und zur Tierrettung

Datum 20.03.2024

Allgemeinverfügung des Luftfahrt-Bundesamtes zur Verringerung des zulässigen Mindestabstandes zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- oder Erholungsgebieten beim Betrieb von Drohnen in der offenen Kategorie A3, welcher landwirtschaftlichen Zwecken oder Tierschutzzwecken (bspw. Jungtier- / Rehkitzrettung) dient und nicht zu Sport- oder Freizeitzwecken erfolgt.


Gültigkeit: 20. März 2024 bis 19. November 2024

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