Informationen in Leichter Sprache
Herzlich Willkommen!
Der folgende Text ist in leicht verständlicher Sprache geschrieben.
So können alle Menschen den Text gut verstehen.
Sie sind jetzt auf der Internet·seite
vom Luftfahrt-Bundeamt.
Die Abkürzung für Luftfahrt-Bundesamt ist: LBA.
Die Seite heißt darum auch www.lba.de
Alle sollen wissen was wir tun.
Welche Regeln gelten für das Fliegen für Menschen mit Beeinträchtigung? Informationen zur Verordnung (EG) Nr. 1107/2006 und den Rechten von Flugreisenden mit eingeschränkter Mobilität in Leichter Sprache. Mehr: Fliegen für Menschen mit Beeinträchtigung …
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