Luftfahrt-Bundesamt

Informationen in Leichter Sprache

Fliegen für Menschen mit Beeinträchtigung

Welche Regeln gelten für das Fliegen für Menschen mit Beeinträchtigung? Informationen zur Verordnung (EG) Nr. 1107/2006 und den Rechten von Flugreisenden mit eingeschränkter Mobilität in Leichter Sprache.

Alle sollen diesen Text verstehen.
Deshalb ist der Text in Leichter Sprache.
Wir benutzen immer die männliche Form von Wörtern.
Dann kann man den Text leichter lesen.
Wir schreiben: Mitarbeiter
Wir schreiben nicht: Mitarbeiterin oder Mitarbeiter.
Wir meinen aber Männer und Frauen.

Worum geht es?

Seit dem 26. Juli 2008 gibt es neue Regeln zum Fliegen.
Die Regeln stehen in der Verordnung (EG) Nr. 1107/2006.
In der Verordnung steht: Menschen mit Beeinträchtigung sollen Flugreisen machen können.
Luftfahrt·unternehmen und Flughäfen sollen Menschen mit
Beeinträchtigung Unterstützung dabei anbieten.
Luftfahrt·unternehmen sind zum Beispiel Flug·gesellschaften.
Eine große Flug·gesellschaft ist die Lufthansa.

Für wen gelten die Regeln?

Die Regeln gelten für fast alle Länder in der Europäischen Union.
Zur Europäischen Union gehören:
Belgien, Griechenland, Malta, Slowakei, Bulgarien, Irland,
Niederlande, Slowenien, Dänemark, Italien, Österreich, Spanien,
Deutschland, Kroatien, Polen, Tschechien, Estland, Lettland,
Portugal, Ungarn, Finnland, Litauen, Rumänien,
Vereinigtes Königreich, Frankreich, Luxemburg, Schweden,
Zypern.

Die Regeln gelten auch für die Schweiz, Norwegen und Island.

Wer bekommt Unterstützung?

Unterstützung bekommen Menschen mit Beeinträchtigungen, die Hilfe brauchen.

Das sind zum Beispiel:

  • Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigung,
  • ältere Menschen,
  • Menschen mit Verletzungen.

Die Regeln gelten nicht für Kinder und Jugendliche ohne Begleitung.

Kostet die Unterstützung Geld?

Die Unterstützung kostet kein Geld.

Ich möchte Unterstützung bei der Flugreise bekommen.
Was muss ich dafür tun?

Einen Flug können Sie bei einer Flug·gesellschaft
oder in einem Reisebüro buchen.
Sagen Sie dem Mitarbeiter bei der Buchung:
Ich brauche Hilfe auf dem Flughafen oder im Flugzeug.
Sie müssen spätestens 2 Tage vor dem Flug beim Reisebüro
oder bei der Fluggesellschaft Bescheid sagen.
Das können Sie mit dem Mitarbeiter bei der Buchung besprechen:

  • Können Sie keine langen Wege gehen?
  • Können Sie keine Treppen steigen?
  • Brauchen Sie Hilfsmittel?
  • Haben Sie zum Beispiel einen Gehstock oder einen elektrischen Rollstuhl?
  • Haben Sie gesundheitliche Probleme?
    Zum Beispiel ein gebrochenes Bein.

Welche Unterstützung kann ich am Flughafen bekommen?

Im Eingangs·bereich vom Flughafen gibt es einen Kontaktpunkt
oder eine Information.
Dort können Sie Mitarbeiter vom Flughafen zur Hilfe holen.
Die Mitarbeiter helfen Ihnen:

  • zur Gepäck·abgabe zu kommen,
  • durch den Zoll und durch die Sicherheits·kontrollen zu kommen,
  • in das Flugzeug zu kommen,
  • Ihre Anschluss·flüge zu erreichen,
  • Ihr Gepäck abzuholen.

Sie brauchen Hilfe?
Dann sagen Sie beim Reisebüro oder bei der Fluggesellschaft Bescheid.

Sie müssen spätestens 2 Tage vor dem Flug Bescheid sagen.

Vielleicht müssen Sie auf dem Flughafen lange Wege gehen.
Daran müssen Sie denken.
Sagen Sie dem Mitarbeiter vom Reisebüro oder von der
Fluggesellschaft genau:
Diese Hilfen brauche ich.
Haben Sie nicht Bescheid gesagt?
Dann müssen Sie vielleicht einige Zeit warten.

Welche Unterstützung bekomme ich auf dem Flug?

Die Flug·gesellschaft darf Ihre Buchung nicht ablehnen.
Sie können Ihre medizinischen Geräte und bis zu 2 Hilfsmittel mit
in das Flugzeug nehmen.
Hilfsmittel sind zum Beispiel ein Gehstock oder ein Rollstuhl.
Sie müssen dafür nicht extra bezahlen.
Sie können Ihren anerkannten Begleit·hund an Ihren Platz
mitnehmen.
Anerkannte Begleithunde sind zum Beispiel Blinden·führ·hunde.
Sie müssen dafür nicht extra bezahlen.
Sie sollen einen guten Platz im Flugzeug bekommen:
Die Flug·gesellschaft bemüht sich darum.
Müssen Sie auf dem Flug zur Toilette?
Dann bekommen Sie Hilfe, dorthin zu kommen.

Kann ich alle Hilfsmittel mitnehmen?
Kann ich mir meinen Sitzplatz aussuchen?

Fliegen muss für alle sicher sein.
Es gibt deshalb Regeln zur Sicherheit beim Fliegen.
Im Notfall müssen alle Flug·gäste gut zu den Not·ausgängen kommen.
Sie können deshalb nicht immer an Ihrem Wunsch·platz sitzen.
Sie können nicht alle Hilfsmittel mitnehmen.
Fragen Sie die Flug·gesellschaft:
Was darf ich mit in das Flugzeug nehmen?

Was sind Betreuungs·codes?

Die Flug·gesellschaft muss wissen, wie Sie Ihnen helfen kann.
Für Arten von Beeinträchtigungen gibt es Codes.

  1. Code WCHR
    Sie können nicht lange zu Fuß laufen.
    Sie brauchen für den Weg zum Flugzeug einen Rollstuhl oder ein anderes Hilfsmittel.
    Sie können aber kurze Treppen steigen

  2. Code WCHS
    Sie können kurze Strecken zu Fuß laufen.
    Sie können aber keine Treppen hochsteigen.

  3. Code WCHC
    Sie brauchen immer einen Rollstuhl.
    Sie brauchen auf dem Weg zum Flugzeug und im Flugzeug Hilfe.

  4. Code BLND
    Der Fluggast ist blind oder kann schlecht sehen.

  5. DEAF
    Sie können nicht oder nur schlecht hören.

  6. DPNA
    Sie haben eine Lern·beeinträchtigung.

Ich reise mit einem elektrischen Rollstuhl. Was muss ich beachten?
Diese Informationen sind schwer zu verstehen.
Vielleicht brauchen Sie Hilfe.

Sie können 2 Rollstühle mitnehmen.
Sie müssen dafür nicht extra bezahlen.
Vielleicht gibt es für Ihren Flug aber besondere Regeln für Rollstühle.
Zum Beispiel weil das Flugzeug sehr klein ist.
Der Rollstuhl passt dann vielleicht nicht durch die Tür.
Das Flugzeug kann den Rollstuhl dann nicht mitnehmen.
Fragen Sie das Reisebüro oder die Flug·gesellschaft bei der Buchung.
Haben Sie einen Elektro·rollstuhl?

Dann stellt Ihnen der Mitarbeiter bei der Buchung diese Fragen:

  • Von welcher Marke ist der Rollstuhl? Welches Modell haben Sie?
  • Welche Batterie hat Ihr Rollstuhl?
  • Was wiegt Ihr Rollstuhl?
  • Wie hoch ist Ihr Rollstuhl? Wie breit ihr Ihr Rollstuhl?
  • Wie lang ist Ihr Rollstuhl?
  • Welche Leistung hat Ihr Rollstuhl?
    Geben Sie die Leistung in Watt·stunden an.
    Die Abkürzung für Watt·stunden ist: Wh.

Können Sie diese Fragen nicht beantworten?
Dann lassen Sie sich bei der Buchung helfen.

Ich reise mit einem CPAP-Gerät. Was muss ich beachten?
Diese Informationen sind schwer zu verstehen.
Vielleicht brauchen Sie Hilfe.

Ein CPAP-Gerät ist ein medizinisches Gerät.
Sie können medizinische Geräte kostenlos mitnehmen.
Sie müssen das medizinische Gerät anmelden.
Der Mitarbeiter stellt Ihnen bei der Buchung Fragen zu dem Gerät.
Sie müssen eine Bescheinigung vom Arzt zeigen.
Sie müssen ein Datenblatt vom Hersteller für das Gerät mitbringen.
Sie müssen Informationen über die Batterie mitbringen.

Haben Sie eine Druck·gasflasche dabei?
Dann müssen Sie das Gewicht und den Druck angeben.

Kann ich mir meinen Sitzplatz aussuchen?

Sie können sich Ihren Sitzplatz nicht immer aussuchen.
Die Flug·gesellschaft bemüht sich aber darum.

Muss ich eine Begleit·person mitbringen?

Fliegen muss sicher sein. Diese Dinge müssen Sie deshalb alleine können:

  • einen Sitzgurt schließen und öffnen,
  • eine Schwimm·weste herausnehmen und anziehen,
  • zum Not·ausgang gelangen,
  • eine Sauerstoff·maske anlegen.

Können Sie diese Dinge nicht alleine?
Dann müssen Sie eine Begleit·person mitnehmen.
Die Begleit·person muss mindestens 16 Jahre alt sein.
Die Begleit·person muss Ihnen im Notfall helfen können.

Muss meine Begleit·person für den Flug bezahlen?

Ja, die Begleitperson muss den Flug bezahlen.

Muss ich einen Nachweis für meine Beeinträchtigung zeigen?

Nein, sie müssen keinen Nachweis zeigen.
Aber:
Denkt die Flug·gesellschaft:
Fliegen ist zu gefährlich für Sie.
Dann kann die Flug·gesellschaft Informationen über Ihre Gesundheit verlangen.

Es gibt Probleme. An wen kann ich mich wenden?

Wurden Ihre Rechte nicht beachtet?
Dann sagen Sie das der Flug·gesellschaft oder dem Flughafen.
Können Sie sich nicht einigen?
Dann können Sie einen Brief an die Beschwerde·stelle schreiben.
In Deutschland ist die Beschwerde·stelle das Luftfahrt-Bundes-Amt.

Es gibt auch zwei Schlichtungs·stellen.
Schlichtungs·stellen helfen einen Streit zu lösen.
Informationen zu den Schlichtungs·stellen finden Sie auf dieser Internetseite:
www.lba.de

Blätterfunktion

Inhalt des Dossiers

  1. Das Luftfahrt-Bundesamt stellt sich vor
  2. Was steht auf der Internet·seite vom Luftfahrt-Bundesamt? Und wo finden Sie die Informationen?
  3. Das Wörterbuch zu den Texten in Leichter Sprache
  4. Fliegen für Menschen mit Beeinträchtigung

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