Luftfahrt-Bundesamt

Informationen in Leichter Sprache

Das Luftfahrt-Bundesamt stellt sich vor

In diesem Text bekommen Sie viele Informationen über das LBA.

Herzlich Willkommen auf der Internet·seite vom Luftfahrt-Bundesamt.
Die Abkürzung für Luftfahrt-Bundesamt ist: LBA.

In diesem Text bekommen Sie viele Informationen über das LBA.
Sie bekommen Informationen über die Aufgaben vom LBA.
Und Sie bekommen Informationen über die Organisation vom LBA.

Alle sollen diese Text verstehen können.
Deshalb haben wir den Text in Leichter Sprache geschrieben.

Wir trennen sehr lange Wörter.
Zum Beispiel: Internet·seite.
Dann können alle den Text besser lesen.

Wir schreiben immer nur die männliche Form von Wörtern.
Dann kann man den Text leichter lesen.
Wir schreiben: der Mitarbeiter.
Wir schreiben nicht: der Mitarbeiter und die Mitarbeiterin.
Wir meinen aber immer alle Menschen.

Das LBA ist in Braunschweig.
Aber es gibt auch Standorte an 6 Flughäfen in Deutschland.
Die Standorte heißen auch: Außenstellen.
Die Außenstellen sind in Flughäfen in:

  • Frankfurt
  • München
  • Stuttgart
  • Düsseldorf
  • Hamburg
  • Berlin

Was macht das Luftfahrt-Bundesamt?

Das LBA gibt es seit dem 30. November 1954.
Das LBA kümmert sich um die die zivile Luftfahrt in Deutschland.
Zivil bedeutet: Etwas ist nicht militärisch.
Sie fliegen in den Urlaub?
Dann ist das zum Beispiel zivile Luftfahrt.
Ein Unternehmen verschickt seine Waren mit dem Flugzeug?
Das gehört auch zur zivilen Luftfahrt.

Das LBA hat zurzeit 5 Abteilungen:

  • Betrieb
  • Luftfahrt·personal
  • Technik und Umwelt·schutz
  • Luft·sicherheit
  • Zentrale Dienste

Die Mitarbeiter von den Abteilungen machen verschiedene Aufgaben.
Wir stellen Ihnen hier die Abteilungen vor.

Die Abteilung Betrieb

Die Mitarbeiter von der Abteilung Betrieb haben verschiedene Aufgaben,
Zum Beispiel kontrollieren sie deutsche Flug·gesellschaften.
Eine große und bekannte Flug·gesellschaft ist zum Beispiel Lufthansa.
Die Flug·gesellschaften bieten zum Beispiel Flüge in den Urlaub an.
Oder sie transportieren Waren.
Man sagt dazu auch Fracht·transport.
Und das LBA kontrolliert auch Flug·gesellschaften aus dem Ausland.
Zum Beispiel kann das LBA kontrollieren:
Sind die Flugzeuge von der Flug·gesellschaft in Ordnung?
Ist auch nichts von der Technik von den Flugzeugen kaputt?
Das LBA muss den Flug·gesellschaften vorher nicht sagen:
Wir kommen und machen eine Kontrolle.

Die Abteilung Luftfahrt·personal

Die Abteilung Luftfahrt·personal ist für die Piloten zuständig.
Zum Beispiel kümmert sich die Abteilung um die Schulen,
in denen die Piloten ausgebildet werden.
Und die Abteilung entscheidet:
Diese Schule darf Piloten ausbilden.
Und die Abteilung macht die Prüfungen von den Piloten.
Und die Abteilung gibt den Piloten ihre Lizenz nach der Prüfung.
Eine Lizenz ist eine Art Erlaubnis.
Erst mit der Lizenz dürfen die Piloten selbst ein Flugzeug fliegen.

Die Abteilung Technik und Umwelt·schutz

Verschiedene Betriebe in Deutschland bauen Flugzeuge
und Hubschrauber.
Und sie reparieren Flugzeuge und Hubschrauber.
Die Abteilung Technik und Umwelt·schutz überwacht diese Betriebe.
So stellt die Abteilung sicher:
Die Flugzeuge und Hubschrauber sind nicht gefährlich.
Dann kann das LBA sagen:
Diese Flugzeuge dürfen benutzt werden.
Man sagt dazu: Die Flugzeuge bekommen eine Zulassung.

Die Abteilung Luft·sicherheit

Die Abteilung Luft·sicherheit kümmert sich um die Sicherheit
vom zivilen Luft·verkehr in Deutschland.
Das bedeutet zum Beispiel:
Flug·gesellschaften transportieren Waren in ihren Flugzeugen.
Dafür gibt es viele Regeln.
Nur dann kann der Transport sicher sein.
Die Mitarbeiter von der Abteilung Luft·sicherheit überwachen:
Halten sich die Flug·gesellschaften an die Regeln?

Die Abteilung „Zentrale Dienste“

Die Abteilung ist Ansprechstelle für Flug·gästen.
Mit Flug·gästen sind gemeint:
Personen, die eine Flug·reise gebucht haben.
Zum Beispiel fliegen sie mit dem Flugzeug in den Urlaub.
Es kann bei den Flügen vielleicht auch mal
Probleme für die Flug·gäste geben.
Zum Beispiel:

  • Eine Person hat einen Flug gebucht.
    Aber der Flug fällt aus.

  • Eine Person hat einen Flug gebucht.
    Aber das Flugzeug ist viel zu spät.

  • Der Flug ist über·bucht.
    Das bedeutet:
    Die Flug·gesellschaft hat zu viele Tickets für den Flug verkauft.
    Deswegen können dann nicht alle Flug·gäste mitfliegen.

  • Einige Personen haben vielleicht eine eingeschränkte Mobilität.
    Das bedeutet:
    Sie können sich nicht so gut bewegen.
    Vielleicht sitzen sie auch in einem Rollstuhl.
    Diese Menschen haben besondere Rechte.
    Zum Beispiel bekommen sie Hilfe
    und Unterstützung am Flughafen.
    Aber die Flug·gesellschaften halten sich nicht immer daran.

Die Abteilung „Zentrale Dienst“ ist Ansprechstelle für Flug·gäste,
die diese Probleme haben.

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Inhalt des Dossiers

  1. Das Luftfahrt-Bundesamt stellt sich vor
  2. Was steht auf der Internet·seite vom Luftfahrt-Bundesamt? Und wo finden Sie die Informationen?
  3. Das Wörterbuch zu den Texten in Leichter Sprache
  4. Fliegen für Menschen mit Beeinträchtigung

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