Was muss ich beim Zusammenstellen der Antragsunterlagen beachten?
Für alle Antragsangelegenheiten gibt es Vordrucke unter https://www.lba.de/DE/TechnikUmweltschutz/Verkehrszulassung/Verkehrszulassung_node
Antragsunterlagen müssen vollständig dem Antrag beigefügt werden. Dabei ist darauf zu achten, dass in den erforderlichen Fällen Originale beigefügt werden müssen. Es ist auch wichtig, darauf zu achten, dass die erforderlichen Unterschriften der jeweils autorisierten Personen oder bei Eigentümergemeinschaften alle Unterschriften enthalten sind. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist, dass in bestimmten Fällen ein Gültigkeitsdatum zum Tragen kommt. Bei Ausweisen, Pässen oder anderen amtlichen Dokumenten ist darauf zu achten, dass sie noch gültig sind.
Unvollständige Anträge können nicht bearbeitet werden! Durch Nachreichen von fehlenden Unterlagen entsteht eine längere Bearbeitungsdauer. Bei sehr langen Liegezeiten behält sich die Verkehrszulassung vor, Anträge unbearbeitet an den Antragsteller zurückzusenden. Das vorherige Übersenden einzelner Unterlagen per E-Mail führt ebenfalls zu Mehrarbeit, da auf dem Postweg nachfolgende Unterlagen erneut geprüft werden müssen.
Die geforderten Unterlagen und Nachweise müssen in der geforderten Art und Weise vorgelegt werden. Sie beruhen ausschließlich auf rechtlichen Vorgaben. Die Mitarbeiter der Verkehrszulassung können nur im Rahmen der Ihnen gegebenen Möglichkeiten handeln. Sie können nicht von den ihnen vorgegebenen Vorschriften abweichen!
Bei unterschiedlichen Auffassungen stehen die Bereichsleiter gerne telefonisch oder per E-Mail zur Verfügung.
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Wer kann Antragsteller sein?
Antragsteller können private Personen, Firmen, Vereine oder Gesellschaften sein. Auf die richtige Schreibweise, wie in den Identitätsnachweisen belegt, muss geachtet werden. Das ist insbesondere bei Handelsregisterauszügen zu beachten.
In welcher Sprache können Unterlagen eingereicht werden?
Das LBA akzeptiert Unterlagen grundsätzlich nur in deutscher Sprache. Ausnahmsweise werden auch Dokumente in englischer Sprache akzeptiert. Stehen Dokumente in diesen Sprachen nicht zur Verfügung, muss eine beglaubigte Übersetzung in einer dieser Sprachen vorgelegt werden.
Kann der Antrag vorab per Mail auf Vollständigkeit geprüft werden?
Das vorherige Übersenden einzelner Unterlagen per E-Mail führt zu Mehrarbeit, da auf dem Postweg nachfolgende Unterlagen erneut geprüft werden müssen.
Können fehlende Dokumente nachgereicht werden?
Anträge sind immer vollständig und mit allen erforderlichen Dokumenten einzureichen. Das Nachreichen von Dokumenten führt zu zusätzlichem Aufwand und verzögert die Bearbeitung.
Kann ich ein Postfach als Adresse angeben?
Ein Postfach kann nur für Vereine angegeben werden. Für alle anderen Antragsteller wird die postalische Adresse benötigt.
Muss ich eine E-Mail Adresse angeben?
Eine E-Mail-Adresse muss nur in bestimmten Fällen angegeben werden. Zum Beispiel bei elektronischer Versendung des Antrages auf Kennzeichenreservierung.
Grundsätzlich ist die Angabe einer E-Mail-Adresse wünschenswert. Sie beschleunigt eventuell notwendige Korrespondenz. Auch in Hinblick auf die Entwicklung der digitalen Welt ist die Angabe einer E-Mail-Adresse nützlich.
Was ist bei den persönlichen Angaben zu beachten?
Persönliche Angaben müssen mit den eingereichten Unterlagen übereinstimmen. Das gilt insbesondere für Identitätsnachweise, Eigentumsnachweise, Versicherungsnachweise und Vollmachten.
Welche Kosten erhebt das Referat Verkehrszulassung?
Können Gebührenrechnungen auf andere als den Antragsteller ausgestellt werden?
Die Rechnung ergeht grundsätzlich an den Antragsteller. Falls ausnahmsweise jemand anders der Rechnungsempfänger sein soll, muss dessen vollständige Adresse schriftlich und zusammen mit Einreichung des Antrags benannt werden.
Wie erhalte ich eine Auskunft aus der Luftfahrzeugrolle?
Die Luftfahrzeugrolle ist nicht öffentlich und unterliegt besonderen Datenschutzbestimmungen. Die Daten werden daher nicht veröffentlicht.
So sind Auskünfte zunächst nur für öffentliche Stellen (Polizei, Behörden etc.) möglich. Das gilt aber nur, wenn die Auskunft im Zusammenhang mit Verwaltungsmaßnahmen auf dem Gebiet des Luftverkehrs zur Verfolgung von Zuwiderhandlungen gegen Luftverkehrsvorschriften oder zur Verfolgung von Straftaten oder zur Gefahrenabwehr benötigt wird.
Auskünfte an nicht-öffentliche (private) Stellen sind nur möglich, wenn glaubhaft gemacht wird, dass die Informationen im Zusammenhang mit Rechtsangelegenheiten des Luftverkehrs benötigt werden. Die Erteilung der Auskunft kostet 40 Euro.
Kann ich meinen Antrag direkt beim LBA vor Ort einreichen und die Dokumente gleich mitnehmen?
Der Antrag kann mit den dazugehörenden Unterlagen persönlich abgeben und der Empfang dann quittiert werden. Zurzeit ist das nur in Braunschweig in der Hermann-Blenk-Straße 26 möglich (siehe Anfahrtshinweise unter www.LBA.de). Auf Grund des aufwendigen Prüfungsumfanges können Sie aber nicht auf die Fertigstellung der Dokumente warten. Sie können diese erst nach Terminvereinbarung abholen.
Kann die Sendungsnummer der versendeten Dokumente mitgeteilt werden?
Die Postversendung im LBA erfolgt an zentral durch die Poststelle. Es ist daher nicht möglich, dass die Beschäftigten der Verkehrszulassung Sendungsnummern zur Sendungsverfolgung mitteilen.
Was ist beim Verlust von Dokumenten zu tun?
Der Verlust von Originaldokumenten (Eintragungsschein, Lärmschutzzeugnis, Lufttüchtigkeitszeugnis) muss unverzüglich angezeigt werden. Das LBA stellt kostenpflichtig Zweitausfertigungen aus. Die Gebühr beträgt 30 Euro.
Darf ich fliegen wenn der Eintragungsschein nicht im Original an Bord mitgeführt werden kann?
Wenn der Eintragungsschein zum Beispiel wegen einer Eigentümerumschreibung nicht an Bord sein sollte, dann darf nicht geflogen werden. Eine Anzeige wegen einer Ordnungswidrigkeit (§ 108 Abs. 1 Nr. 4c LuftVZO) wäre die Folge.
Wie erfolgt der Austausch von Luftfahrzeugdokumenten alter Art gegen neue EU-konforme Dokumente?
Können die neu ausgestellten Dokumente (ETS, LTZ, LZ) im Austausch mit den alten übersandt werden?
Neu ausgestellte Dokumente werden grundsätzlich per Post versendet. Der Versand erfolgt, wenn die alten Dokumente im LBA vorliegen. In Ausnahmefällen können Dokumente vor Ort gegeneinander ausgetauscht werden.