Strahlenschutz
Mit derzeit über 40.000 überwachten Personen zählt das fliegende Personal zu den größten, beruflich strahlenexponierten Beschäftigungsgruppen der Bundesrepublik Deutschland.
Das Luftfahrt-Bundesamt als zuständige Behörde nach § 189 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) überwacht die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen zum Schutz des fliegenden Personals vor Expositionen durch kosmische Strahlung.
Ergänzende Informationen finden Sie auf den nachfolgenden Seiten sowie auch auf der Internetpräsenz des Bundesamtes für Strahlenschutz.
Quelle: Blume/Luftfahrt-Bundesamt
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