Lärmlisten
Die europäische Agentur für Flugsicherheit (EASA) veröffentlicht die Lärmpegel für die entsprechend EU Verordnung 2018/1139 in ihrer Zuständigkeit befindlichen Luftfahrzeuge seit 28.03.2007 in der EASA TCDSN-Datenbank.
Gemäß EU-Verordnung 748/2012 gibt die EASA auch die Lärmpegel für alle in ihre Zuständigkeit transferierten Erzeugnisse in dieser Lärm-Datenbank bekannt.
Für Luftfahrzeuge, die entsprechend der EU Verordnung Nr. 2018/1139 weiterhin nationaler Zuständigkeit unterstehen (so genannte "State Aircraft" und Annex I- Luftfahrzeuge), bleiben die LBA-Lärmlisten zu Informationszwecken veröffentlicht. Die hier angegebenen Pegel dienen ebenso zur Lärmnachweisführung gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 4 Luftverkehrs-Gesetz (LuftVG) im Rahmen der Verkehrszulassung.
Sollten Lärmpegel für Ausrüstungskombinationen von Luftfahrzeugen sowohl in der EASA-TCDSN-Datenbank als auch in den LBA-Lärmlisten aufgeführt sein, gelten ausschließlich die Daten der EASA.
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