Emissionszulassung von Triebwerken
Für die Musterzulassung von Strahl- und Mantelstromtriebwerken, die für den Einsatz in zivilen Unterschallflugzeugen bestimmt sind, müssen Nachweise erbracht werden, dass die Abgasemissionen von Ruß, Kohlenmonoxid, unverbrannten Kohlenwasserstoffen und Stickoxiden das nach dem Stand der Technik notwendige Maß nicht überschreiten.
Die Grenzwerte sind im Regelwerk der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) im Anhang 16, Band II, festgelegt.
Weitere Hinweise zum Zulassungsverfahren sowie die vollständige ICAO-Triebwerk-Emissionsdatenbank erhalten Sie auf der Web-Seite der EASA.
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