Technisches Personal und Ausbildungsbetriebe
Technisches Personal sind speziell für die Durchführung und Bescheinigung von technischen Arbeiten an Luftfahrzeugen ausgebildete und lizenzierte Personen. Für die Lizenzierung von technischem Personal, sowie die Genehmigung und Überwachung von entsprechenden Ausbildungseinrichtungen ist das Sachgebiet T 22 im Luftfahrt-Bundesamt zuständig.
Technisches Personal
Quelle: Lufthansa
Aufgaben
Erteilung, Verlängerung, Änderung und Überwachung von Erlaubnissen und Berechtigungen für
- Direkte Genehmigung von Luftfahrzeugmusterlehrgängen
- Genehmigung von Verfahren für die Ausbildung am Arbeitsplatz (OJT)