Luftfahrt-Bundesamt

Technisches Personal und Ausbildungsbetriebe

Technisches Personal sind speziell für die Durchführung und Bescheinigung von technischen Arbeiten an Luftfahrzeugen ausgebildete und lizenzierte Personen. Für die Lizenzierung von technischem Personal, die Genehmigung und Überwachung von entsprechenden Ausbildungseinrichtungen, die direkte Genehmigung von Luftfahrzeugmusterlehrgängen sowie die Genehmigung von Verfahren für die Ausbildung am Arbeitsplatz (OJT) ist das Sachgebiet T 22 im Luftfahrt-Bundesamt zuständig.

Ab sofort können Anträge online über das Bundesportal gestellt werden

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