Luftfahrt-Bundesamt

Umfasst die Berechtigung 'Full Group 3' der Kategorie B1 auch Flugzeuge unter 2000 kg Höchstabflugmasse?

Die Berechtigung 'Full Group 3' umfasst alle Flugzeuge in Gruppe 3 der EASA Teil-66 Musterliste (Appendix I to AMC to Part-66) unabhängig von der Höchstabflugmasse, soweit die individuelle Lizenz nicht entsprechend eingeschränkt ist.
Verfügt der Lizenzinhaber der Kategorie B1 bereits über die Berechtigung ‚Full Group 3’ schließt diese alle Rechte einer Kategorie B3 mit ein.
Der Musterberechtigungsumfang der Lizenz Kategorie B3 "nicht druckbelüftete Flugzeuge mit Kolbentriebwerk mit einer Höchststartmasse bis 2 000 kg ist damit in der Gruppenberechtigung "Full Group 3" der Lizenz nach Kategorie B1 enthalten.

Eine zusätzliche Kategorie B3 ist für Lizenzinhaber der Kategorie B1 mit der Berechtigung 'Full Group 3' für Flugzeuge mit einer Höchstabflugmasse unter 2000 kg nicht erforderlich.

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