Luftfahrt-Bundesamt

Kann auch Erfahrung außerhalb der Instandhaltung von zivilen Luftfahrzeugen anerkannt werden?

Ja. Die außerhalb der Instandhaltung von zivilen Luftfahrzeugen gesammelte Erfahrung wird von der Behörde anerkannt, wenn die Gleichwertigkeit der Instandhaltung mit der in Teil-66 vorgeschriebenen Erfahrung zufriedenstellend nachgewiesen worden ist. Es wird jedoch zusätzlich Erfahrung in der Instandhaltung von zivilen Luftfahrzeugen gefordert, um das Verständnis für Instandhaltung solcher Luftfahrzeuge zu verbessern. Für Kategorie A beträgt die erforderliche Erfahrungszeit in der Instandhaltung von zivilen Luftfahrzeugmustern mindestens 6 Monate, für Kategorie B1 oder B2 mindestens 12 Monate.

Nähere Informationen zur Anerkennung von Bundeswehr-Dienstzeiten können Sie der Vereinbarung über die Anerkennung von praktischen Tätigkeiten bei der Bundeswehr entnehmen, die auf der Internetseite des Luftfahrt-Bundesamtes eingesehen werden kann.

Für den Antrag zur Anerkennung von Bundeswehr-Dienstzeiten steht Ihnen ein separates Formblatt ebenfalls auf der Internetseite des Luftfahrt-Bundesamtes zur Verfügung.

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