Luftfahrt-Bundesamt

Antragsformulare


Bitte beachten Sie, dass nur vollständig eingereichte Anträge (LBA Form 19.1) samt Anlagen bearbeitet werden. Welche Anlagen im Einzelnen zu erbringen sind, können dem Formblatt 19.1 entnommen werden.

Unvollständig eingereichte Anträge müssen mit Bezug auf Teil-66 (66.A.10f) abschlägig beschieden werden.

BezeichnungBeschreibung
Form 19.1Antrag auf Erteilung, Erweiterung, Änderung und Verlängerung einer Lizenz (dieses Formular ist auch für Adressänderungen zu nutzen)
Erläuterungen siehe Kapitel 4 der Informationsschrift
Form 19.K

Form 19.K (Englisch)
Bescheinigung über praktische Erfahrung sowie ausgeübte Rechte für die Erteilung einer (zusätzlichen) (Unter-)Kategorie nach Teil-66
Erläuterungen siehe Kapitel 5.2 der Informationsschrift
Bitte beachten Sie auch unseren Hinweistext unter "wichtige Informationen" zum Nachweis der praktischen Erfahrung.
Anlage 1 zur Form 19.KIn dieser Anlage ist ein Logbuch zum Nachweis von Erfahrungszeiten für den Erwerb einer Teil-66 Lizenz Kategorie (ausgenommen Kategorie L) aufgeführt. *)
Form 19.LBescheinigung über praktische Erfahrung zum Erwerb einer Kategorie L nach Teil-66 i. V. m. AMC (Teil-66)
Anlage 1 zur 19.LIn dieser Anlage ist ein Logbuch zum Nachweis von Erfahrungszeiten für den Erwerb einer Teil-66 Lizenz Kategorie L aufgeführt. *)
Anlage 2a zur 19.LIn dieser Anlage ist ein Logbuch zum Nachweis relevanter Tasks für die Musterberechtigung der Kategorie L1C und L1 (Segelflugzeuge) aufgeführt. *)
Anlage 2b zur 19.LIn dieser Anlage ist ein Logbuch zum Nachweis relevanter Tasks für die Musterberechtigung der Kategorie L2C und L2 (Segelflugzeuge, Motorsegler und ELA1 Flugzeuge) aufgeführt. *)
Anlage 3 zur 19.LIn dieser Anlage ist ein Logbuch zum Nachweis relevanter Tasks für die Musterberechtigung der Kategorie L3H (Heißluftballone) und L3G (Gasballon) aufgeführt. *)
Anlage 4 zur 19.LIn dieser Anlage ist ein Logbuch zum Nachweis relevanter Tasks für die Musterberechtigung der Kategorie L4H (Heißluft-Luftschiffe), L4G (ELA2-Gas-Luftschiffe) und L5 (andere Gas-Luftschiffe als ELA2) aufgeführt. *)
Form 19.MBescheinigung über praktische Mustererfahrung nach Teil-66 inkl. Logbuch zum Nachweis von Erfahrungszeiten für den Erwerb eines Luftfahrzeugmustereintrages in den (Unter-)Gruppen 2 oder Gruppe 3
Form 19.ABescheinigung über praktische Erfahrung in der Instandhaltungsumgebung sowie in der Base Maintenance für die Erteilung einer Kategorie C Lizenz über einen Hochschulabschluss
Angaben über Zeichnungsberechtigte

Angaben über Zeichnungsberechtigte von Instandhaltungsbetrieben, die die praktischen Tätigkeiten auf der Form 19.K, 19.M und/oder 19.A bescheinigen
Antrag auf OJT im EinzelfallAntrag auf ein OJT im Einzelfall (Erstantrag, Änderungsantrag oder Folgeantrag)
Compliance Report OJT EinzelfallCompliance Report, auszufüllen durch den Betrieb nach Abschluss des OJTs. Bei Beantragung der Musterberechtigung mit der Form 19.1 vorzulegen.
Antrag auf PrüfungAntrag auf Prüfung für Luftfahrzeugmuster- und Gruppenberechtigungen der Luftfahrzeugmustergruppen 2 und 3
Erläuterungen siehe Kapitel 6 und 6.3 der Informationsschrift
Antrag auf TheorieprüfungAntrag auf theoretische Prüfung für die Erteilung einer Kategorie L-Lizenz nach Teil-66
Antrag auf ARS-BerechtigungAntrag auf Erteilung / Verlängerung / Erneuerung einer Erlaubnis zur Tätigkeit als Lufttüchtigkeitsprüfpersonal, das in eigenem Namen handelt
Bestellung eines EmpfangsbevollmächtigtenAngaben über die Bestellung eines Empfangsbevollmächtigten bei einem Antragsteller mit Wohnsitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland nach § 15 Verwaltungsverfahrensgesetz
BW-ZeitenAntrag auf Anerkennung von Bundeswehr-Dienstzeiten
(siehe auch Vereinbarung über die Anerkennung von praktischen Tätigkeiten bei der Bundeswehr)
*) Es handelt sich hierbei um eine beispielhafte Darstellung eines Logbuches zur Vorlage beim Luftfahrt-Bundesamt. Die Nutzung dieser Vorlage ist nicht verpflichtend. Falls gewünscht, kann durch den Antragsteller ein individuell gestaltetes Logbuch vorgelegt werden. Wir weisen jedoch darauf hin, dass die inhaltlichen und strukturellen Vorgaben des LBA Logbuches zu beachten sind.

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