Musterzulassungen und Einzelstückzulassungen
Luftfahrzeuge benötigen vor der Zulassung zum Verkehr die Musterzulassung, bzw. Einzelstückzulassung. In der Muster-/ Einzelstückzulassung wird überprüft, ob das jeweilige Luftfahrzeug die zugrunde liegenden Bauvorschriften erfüllt.
Für im Bundesdienst und im Dienst der Länderbehörden betriebene Luftfahrzeuge (mit Ausnahme der Bundeswehr) und für sogenannte Annex I Flugzeuge gemäß EG VO 2018/1139 erteilt das Luftfahrt-Bundesamt die Musterzulassung/Einzelstückzulassung. Für alle weiteren liegt die Zuständigkeit bei der EASA. Das Luftfahrt-Bundesamt kann in diesen Fällen von der EASA mit der Durchführung der technischen Prüfungen im Rahmen der EASA-Musterzulassung beauftragt werden.
Da gemäß EASA Part-21, Anlage zur EG VO 748/2012 die Lärmzulassung von Luftfahrzeugen Voraussetzung für die Musterzulassung ist, überprüft das LBA im Rahmen der ihnen übertragenen Projekte die Lärmemissionen der Luftfahrzeuge.
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