Luftfahrt-Bundesamt

Informationen zum Thema National Technical Standards (NTS)

Vor dem 28.09.2003 erteilte das LBA Zulassungen für Einzelgeräte, die als Ausrüstungsteile für Luftfahrzeuge dienen, unter Anderem als NTS Berechtigungen. Dieses individuelle  Verfahren orientierte sich an JAR-21 Subpart O (Joint Technical Standard Order, JTSO). Es kam immer dann zur Anwendung, wenn für den betroffenen Gerätetyp kein von der JAA veröffentlichter allgemeingültiger JTSO Standard und auch keine FAA TSO zur Verfügung stand. In solchen Fällen wurden Zulassungsstandards speziell für den neu zuzulassenden Gerätetyp entwickelt.

Ein derartiger "National Technical Standard (NTS)" ist formal meist ähnlich aufgebaut wie eine JTSO. Zum NTS gehört in der Regel ein "Specific Technical Requirement (STR)", welches die technischen Detailforderungen (ähnlich EUROCAE, RTCA, SAE) enthält. Die NTS Berechtigung war nur in Deutschland gültig.

Seit dem 28.09.2003 ging zusammen mit anderen Aufgaben auch die Zuständigkeit für die Gerätezulassung an die EASA in Köln (www.easa.europa.eu) über. Da das NTS Verfahren nicht von der EASA übernommen wurde, sind NTS / STR Standards seither nicht mehr für neue Gerätezulassungen anwendbar. Daher wurden die in den Tabellen referenzierten NfL inzwischen aufgehoben.

Allerdings sind gemäß Artikel 2 (13) der EU-Verordnung 1702/2003 alle Gerätezulassungen, die ein EU Mitgliedstaat vor dem 28.09.2003 ausgesprochen hat, weiterhin gültig und zwar in der gesamten EU sowie in Staaten, die mit der EASA Assoziationsverträge haben (z. B. Schweiz).

Somit bleiben auch bestehende - vom LBA ausgestellte - NTS Berichtigungen weiterhin gültig. Da diese Berechtigungen auf LBA NTS Standards referenzieren, werden letztere hier zum Download angeboten. Diese Dokumente werden nicht mehr vom LBA gepflegt bzw. betreut.

Alle Fragen bezüglich der Gerätezulassung richten Sie bitte an das Certification Department der EASA, Parts and Appliances Section.

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Für die Bereitstellung unserer Dienste verwenden wir technisch notwendige Cookies. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich hiermit einverstanden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link: Datenschutz

OK