Luftfahrt-Bundesamt

ELT Kennung

1. Voraussetzungen für die Systemfunktion

Jedes 406 MHz ELT strahlt bei Aktivierung eine eindeutige Kennung aus, die es ermöglicht, Rettungskräfte zu alarmieren und den empfangenen Notruf einem bestimmten Luftfahrzeug zuzuordnen, sowie den betreffenden Halter zu informieren.

Damit die Zuordnung des Notrufs zu einem Luftfahrzeug funktioniert, müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Die aktuellen Halterdaten sind an das LBA gemeldet (NfL II-69/01, nur Formblatt). Insbesondere bei einem Import des Luftfahrzeugs aus dem Ausland oder bei einem Export muss eine Neuprogrammierung / Änderung der ELT-Kennung erfolgen. Siehe hierzu auch NfL II-68/03. Auch bei einem Halterwechsel sind die geänderten Daten an das LBA zu melden.
  • Die Kennung entspricht einem vom Systembetreiber Cospas-Sarsat veröffentlichten Format für Luftfahrtanwendungen.

Gemäß der Cospas-Sarsat Konvention erfolgt die Registrierung über eine nationale amtliche Stelle. Für Luftfahrtanwendungen ist dies in Deutschland das Luftfahrt-Bundesamt, Referat T4, Verkehrszulassung. Über eine Länderkennung wird das ELT einem Registrierungsland zugewiesen. Für die Bundesrepublik Deutschland wird der Ländercode 218 (Dezimal) in Luftfahrzeuganwendungen benutzt (Referenz NfL II-69/01). Der Ländercode 211 wird nur für den maritimen Bereich verwendet.

2. Datenprotokoll

Für die weitere Auswahl des Datenprotokolls wird unterschieden, ob die aktuelle Position des Senders mit übertragen wird oder ob eine Ortung durch Kreuzpeilung erfolgen muss. Weiterhin kann für die Identifizierung zwischen den vier auch im ICAO Annex 10 Volume III erwähnten Methoden gewählt werden. Diese erfolgt alternativ über eine ELT Seriennummer, die 24-Bit Flugzeugadresse (Aircraft Address), den Drei-Buchstaben-Code eines Luftfahrtunternehmens (AOD Aircraft Operator Designator) zusammen mit einer fortlaufenden Nummer oder über das Luftfahrzeugkennzeichen (Registration Marking). Weitere Details zu den möglichen Formaten und deren Aufbau ist dem Cospas-Sarsat Internetangebot zum Thema Kodierung zu entnehmen. Zum Separieren des Datenstrings in seine ursprünglichen Bestandteile stellt Cospas-Sarsat ein Dekodierprogramm zur Verfügung. Dies kann zur Verifizierung der 15-Hex ELT Identifikationsnummer verwendet werden.


3. Wartung, Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit

ELT müssen in die Genehmigungsurkunde der Luftfunkstelle aufgenommen werden.

Die internen Batterien haben nur eine begrenzte Lebensdauer und sind nach den Angaben des Herstellers auszutauschen.

Das ELT gehört zur elektrischen Luftfahrzeugausrüstung und ist daher bei der Erstellung des Instandhaltungsprogramms zu berücksichtigen.

Generell ist ein sorgfältiger Umgang mit dem Gerät notwendig, um kostenpflichtige Fehlalarme zu vermeiden. Diese können durch unbeabsichtigte Auslösung des Schalters aber auch durch entsprechende Erschütterungen des Beschleunigungssensors erfolgen. Für den Transport ist das Gerät durch die Herausnahme der Batterie zu deaktivieren.

Bei einem Halterwechsel ist eine neuerliche Registrierung der ELT Daten beim LBA durchzuführen. Nach einem Im- oder Export muss eine Umkodierung der Länderkennung und ggf. der Registrierung bzw. 24-Bit Flugzeug Adresse erfolgen. Bezüglich ELT-Tests wird auf die NfL II 55/06 verwiesen.

4. ELT Registrierungsantrag

ELT Registrierungsantrag

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