Luftfahrt-Bundesamt

Herstellungsbetriebe

Aufgaben

  • Genehmigung, Überwachung und Beratung von Herstellungsbetrieben für Luftfahrtgerät (Teil 21/G)
  • Bearbeitung von SPOA-Betrieben im Auftrag der EASA
  • Leitung des POA-Managements des LBA einschließlich der Standardisierung und Fortschreibung der LBA-internen POA-Verfahren
  • Koordinierung von Grundsatzfragen mit den Außenstellen des Luftfahrt-Bundesamtes im Rahmen der Fachaufsicht
  • Kontakte zu in- und ausländischen Behörden/Institutionen und der EASA auf dem Gebiet der Herstellung
  • Bilaterale Abkommen einschließlich der Prüfung und Weitergabe von Ersuchen zur Feststellung der Übereinstimmung mit anwendbaren Entwicklungsunterlagen ('Request for Conformity')
  • Amateurbau (§ 9 Abs. 4 LuftGerPV)
  • Zustimmung zur und Beaufsichtigung der Herstellung von Luftfahrtgerät ohne Genehmigung als Herstellungsbetrieb (Teil 21/F)
  • Anerkennung der Herstellungsnachweise anderer Stellen (§ 5 LuftGerPV)

Zusatzinformationen

Informationen

Weiterführende Seiten
Anträge und Formblätter
Genehmigte Betriebe (LBA weit)
Genehmigte Betriebe (EASA weit)
Informationsblatt für die Genehmigung von Herstellungsbetrieben - in Überarbeitung
Merkblätter/ Rundschreiben
Teile zweifelhafter Herkunft (SUP)
Gebühren

Kontakt

Anfragen und Anträge
Luftfahrt-Bundesamt
Referat T 1
Sachgebiet T 11
38144 Braunschweig

Fax: +49 531 2355-5199
E-Mail: RefT1@lba.de

Hinweis

  • Bitte beachten Sie, dass die Kommunikation mit dem LBA per E-Mail bzw. Fax derzeit unverschlüsselt erfolgt. Aus datenschutz-
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