Luftfahrt-Bundesamt

Teile zweifelhafter Herkunft (SUP)

Suspected Unapproved Parts (SUP), Bogus Parts / Counterfeit Parts

Die Gefährdung des Luftverkehrs durch mutmaßlich nicht lufttüchtige und/oder gefälschte, in Umlauf gebrachte Teile hat sich in den letzten Jahren, besonders durch den globalen Handel mit Luftfahrzeugteilen, verstärkt. Aufgrund von SUP in Luftfahrzeugen kam es weltweit immer wieder zu Zwischenfällen und Unfällen mit teils tödlichem Ausgang, wie beispielsweise der Unfall eines Learjet 35 bei Nürnberg im Jahr 2001 mit drei Toten. Falsche Betriebszeitenaufzeichnungen hatten zu einer gravierenden Überschreitung der maximal zulässigen Betriebszyklen eines Triebwerksbauteils geführt.

Dem Luftfahrt-Bundesamt liegen weitere Fälle vor, in denen:

  • Teile mit nicht zu übersehenden Gebrauchsspuren mit allen erforderlichen Zertifikaten als Neuteile verkauft wurden.
  • Teile nicht nach genehmigten bzw. anerkannten Verfahren instandgehalten oder hergestellt wurden und daher falsche physikalische Merkmale aufweisen (z. B. Beschichtung, Maße) oder in ungewöhnlicher Verpackung geliefert werden.
  • Teile mit offensichtlich gefälschten Zertifikaten in Umlauf gebracht wurden, bei denen Originaldokumente seriöser Firmen als Vorlage genutzt und verändert wurden.

Der Einbau solcher Teile stellt eine erhebliche Gefährdung für Mensch und Maschine dar und hat in der Regel für beteiligte Organisationen/Personen gravierende luftrechtliche und zivilrechtliche Konsequenzen. Behördliche Maßnahmen können nur ergriffen werden, wenn das Auffinden solcher Teile an das Luftfahrt-Bundesamt und andere zuständige Behörden gemeldet wird.

Detaillierte Informationen sind dem Merkblatt zum Thema „Teile zweifelhafter Herkunft (SUP)“ zu entnehmen.

Melden von Teilen zweifelhafter Herkunft

Nach erfolgloser interner Klärung des Bauteilstatus ist die Meldung über vorgefundene Teile zweifelhafter Herkunft verpflichtend. Dabei steht es den meldenden Personen frei, dies der zuständigen Behörde anonym oder öffentlich anzuzeigen.
Die Meldung hat in Übereinstimmung mit den Bestimmungen der Verordnung (EU) Nr. 376/2014 in einem ECCAIRS-kompatiblen Dateiformat zu erfolgen. Das European Aviation Safety Reporting Portal

https://aviationreporting.eu/

bietet unter einer gemeinsamen Oberfläche für Organisationen und Einzelpersonen, die Möglichkeit, Meldungen im Bereich der Luftfahrt anzuzeigen. Die Übermittlung des Reports kann online oder offline erfolgen.

Damit das LBA als zuständige Behörde die Meldung erhält und tätig werden kann, muss im Verlaufe des Meldeverfahrens "Germany"als "state"bzw. "competent authority" ausgewählt werden. Detailliertere Informationen zum Ausfüllen einer SUP-Ereignismeldung über das Aviation Reporting Portal sind auf der LBA-Webseite des Sachgebiet B33 "Ereignismeldungen" zu finden. Es sei dort insbesondere auf die veröffentlichten prinzipiell auch für Instandhaltungs-, Entwicklungs- und Herstellungsbetriebe zutreffenden Rundschreiben RS B33-2018-01 und RS B33-2019-01 sowie auf die NfL 2-437-18 verwiesen.

Für eine schnellere Zuordnung und Bearbeitung empfiehlt die EASA zusätzlich zum Report im Portal den aktuellen Suspected Unapproved Part Questionnaire mitzusenden. Für die weitere Kommunikation nach erfolgter Meldung steht der Postweg oder die E-Mail-Adresse T5-sup@lba.de zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass die Kommunikation mit dem LBA per E-Mail bzw. Fax derzeit unverschlüsselt erfolgt. Aus datenschutzrechtlichen Gründen empfehlen wir Ihnen daher bei Anfragen, die personenbezogene Daten enthalten, die Nutzung des Postwegs.

Informationen Luftfahrt-Bundesamt

Sachgebiet B33 Ereignismeldungen
Hilfestellung zur Meldung eines Ereignisses
Rundschreiben des Sachgebietes Ereignismeldungen

Informationen EASA

EASA: Aviation Safety Reporting
EASA:SUP Themenseite mit Veröffentlichungen bestätigter und sich in Untersuchung befindlicher SUP Fälle
EASA: SUP Questionnaire
EASA: Liste mit Kontaktdaten europäischer Luftfahrtbehörden
EASA: Liste mit Kontaktdaten anderer Luftfahrtbehörden

Informationen FAA

FAA SUP Themenseite
FAA: Unapproved Parts Notifications

Informationen BDLI

BDLI: AG Suspected Unapproved Parts / Counterfeit Parts Prevention

Zusatzinformationen

Kontakt

Anfragen und Anträge
Luftfahrt-Bundesamt
Referat T 5
SUP
38144 Braunschweig

Fax: +49 531 2355-5597
E-Mail: T5-sup@lba.de

Hinweis

  • Bitte beachten Sie, dass die Kommunikation mit dem LBA per E-Mail bzw. Fax derzeit unverschlüsselt erfolgt. Aus datenschutz-
    rechtlichen Gründen empfehlen wir Ihnen daher bei Anfragen, die personenbezogene Daten enthalten, die Nutzung des Postwegs.

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