CAMO
Aufgaben
• Genehmigung und Überwachung von Unternehmen zur Führung der Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit (CAMO)
• Prüfung der Lufttüchtigkeit auf Basis der Empfehlungen von CAMO
• Genehmigung von Instandhaltungsprogrammen (IHP) von CAMO
• Prüfung der technischen Voraussetzungen für den Betrieb nach der VO (EU) 965/2012
• Sammlung und Auswertung der technischen Betriebsstörungen der durch das Luftfahrt-Bundesamt genehmigten Luftfahrtunternehmen und CAMO
• Federführende Erstellung von MRB-Dokumenten und Mitarbeit in MRB-Prozessen für Verkehrsflugzeuge, die in Deutschland hergestellt bzw. in deutschen Luftfahrtunternehmen betrieben werden einschließlich der Teilnahme an internationalen Arbeitsgruppen zur Festlegung der MRB-Policy
• Mitwirkung bei der Festlegung von Haupt-Mindestausrüstungslisten (MMEL)
• Teilnahme an Standardisierungsprüfungen der EASA sowie an internationalen Arbeitsgruppen zur Weiterentwicklung von Vorschriften und fachlichen Standards im Bereich Lufttüchtigkeitsfeststellung von Luftfahrtgerät
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Zusatzinformationen
Kontakt
Anfragen und Anträge:
Luftfahrt-Bundesamt
Sachgebiet T51 - CAMO
38144 Braunschweig
Fax: +49 531 2355-5597
Ansprechpartner
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