Luftfahrt-Bundesamt

Lufttüchtigkeitsanweisungen

Der Inhalt dieser Webseite dient nur zur Information. Rechtsverbindliche Auskünfte werden weiterhin nur über unsere offiziellen Bekanntmachungen in den Nachrichten für Luftfahrer (NfL) veröffentlicht. Wir weisen darauf hin, dass die hier aufgeführten Listen über Lufttüchtigkeitsanweisungen teilweise unvollständig sind. Bei Unklarheiten oder falls weiterer Bedarf besteht, sollte mit dem LTA-Bereich des Luftfahrt-Bundesamtes Kontakt aufgenommen werden.

Hinweis

Mit der Verordnung zur Änderung luftrechtlicher Vorschriften über die Prüfung, die Zulassung und den Betrieb von Luftfahrtgerät, über das Luftfahrtpersonal und die Kosten der Luftfahrtverwaltung vom 15. Februar 2013, bekanntgegeben im Bundesanzeiger am 25. Februar 2013, in Kraft getreten am 01. März 2013, wurde § 14 LuftBO wie folgt ergänzt:

Lufttüchtigkeitsanweisungen, welche durch die Europäische Agentur für Flugsicherheit nach dem Verfahren des Artikels 77 Abs. 1 Punkt h der Verordnung (EU) Nr. 2018/1139 amtlich veröffentlicht wurden, sind unmittelbar gültig und bedürfen keiner Veröffentlichung nach § 14 Abs. 1 LuftBO.

Bis auf Weiteres wird das LBA trotzdem alle Lufttüchtigkeitsanweisungen der EASA weiterhin per Deckblatt-LTA übernehmen.

Weitere Informationen zur Herausgabe von Lufttüchtigkeitsanweisungen durch das LBA können der NfL 2-534-20 vom 16. März 2020 unter dem Titel "Umstellung bei der Herausgabe von Lufttüchtigkeitsanweisungen" entnommen werden. Hierin sind auch Informationen zur Durchführung und Bescheinigung von Lufttüchtigkeitsanweisungen enthalten.

Im Folgenden hat das LBA ein Muster für eine LTA / AD-Übersicht gemäß Verordnung (EU) Nr. 1321/2014 Anhang 1, Teil-M, Unterabschnitt C, M.A.305 (c) Nr. 1 und ML.A.305 (d) Nr. 1 zur Verfügung gestellt.

Lufttüchtigkeitsanweisungen ausländischer Behörden
AustralienBrasilienDänemarkEASA
FinnlandFrankreichGroßbritannienIsrael
ItalienKanadaNeuseelandÖsterreich
PolenSchwedenSchweizSlowenien
Tschechische RepublikUnited States of Amerika

Zusatzinformationen

Kontakt

Anfragen und Anträge
Luftfahrt-Bundesamt
Referat T 1
Sachgebiet T 12
38144 Braunschweig

Fax: Fax: +49 531 2355-5199
E-Mail: ad@lba.de

Hinweis

  • Bitte beachten Sie, dass die Kommunikation mit dem LBA per E-Mail bzw. Fax derzeit unverschlüsselt erfolgt. Aus datenschutz-
    rechtlichen Gründen empfehlen wir Ihnen daher bei Anfragen, die personenbezogene Daten enthalten, die Nutzung des Postwegs.

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