Luftfahrt-Bundesamt

ACAM - Aircraft Continuing Airworthiness Monitoring

Eine Aufgabe des Sachgebiets T21 Prüfung und Überwachung der Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit ist ACAM (Aircraft Continuing Airworthiness Monitoring). Hierfür sind im Sachgebiet ACAM Lufttüchtigkeitsinspektoren beschäftigt, die stichprobenhaft Luftfahrzeuge auf deren Lufttüchtigkeit überprüfen. Diese behördenseitigen Überprüfungen finden neben den jährlichen Lufttüchtigkeitsüberprüfungen statt. Sie können angemeldet oder unangemeldet, während Stand- oder Liegezeiten des Luftfahrzeugs oder während des Betriebs auf Flugplätzen erfolgen.

ACAM-Inspektor und Halter begrüßen sich vor dem Flugzeug im Rahmen einer ACAM-Kontrolle. Kontrolle Flugzeug - Auch in der Allgemeinen Luftfahrt müssen Halter mit ACAM-Kontrollen rechnen. Quelle: Luftfahrt-Bundesamt


Die Ergebnisse der Überprüfungen werden im Sachgebiet gesammelt und ausgewertet. Bei der Identifizierung von sicherheitskritischen Entwicklungen oder Problembereichen werden umgehend Gegenmaßnahmen eingeleitet.

Zusatzinformationen

Kontakt

Anfragen und Anträge
Luftfahrt-Bundesamt
Referat T2, SG T21
38144 Braunschweig

Fax: +49 531 2355-5299
E-Mail: acam@lba.de

Hinweis

  • Bitte beachten Sie, dass die Kommunikation mit dem LBA per E-Mail bzw. Fax derzeit unverschlüsselt erfolgt. Aus datenschutz-
    rechtlichen Gründen empfehlen wir Ihnen daher bei Anfragen, die personenbezogene Daten enthalten, die Nutzung des Postwegs.

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Für die Bereitstellung unserer Dienste verwenden wir technisch notwendige Cookies. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich hiermit einverstanden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link: Datenschutz

OK