Auswirkungen des Brexit im Bereich der Luftsicherheit ab spätestens 01.01.2021
Nach Ablauf der momentanen Übergangszeit bis Ende dieses Jahres infolge des bereits vollzogenen Austritts des Vereinigten Königreichs und Nordirlands (GBR) aus der EU am 01.02.2020 werden verschiedene bisherige Erleichterungen nicht mehr gelten und durch strengere Regelungen ersetzt oder zusätzliche Maßnahmen ergänzt.
Davon betroffen sind Luftfahrtunternehmen mit Flügen nach und von GBR-Destinationen, bei der Beförderung sowohl von Passagieren als auch bei Fracht/Post und Bordvorräten.
Britische Luftfahrtunternehmen müssen künftig ihr Luftsicherheitsprogramm gemäß den Bestimmungen für Drittstaaten-Unternehmen dem LBA rechtzeitig zur Prüfung und Zulassung vorlegen.
Für Unternehmen der sicheren Lieferkette (reglementierte Beauftragte, bekannte Versender sowie reglementierte Lieferanten), aber auch bei den Benennungen von ACC3 / KC3 / RA3 und schließlich für Zulassungen von EU-Validierungsprüfern sind ebenfalls eine Reihe geänderter Bestimmungen zu beachten.
Die EU-Kommission hat in einer sogenannten „Readiness Notice“ (Stand: 28.04.2020) eine umfassende Beschreibung dieser bevorstehenden Änderungen zur möglichen Kenntnisnahme durch die jeweiligen Interessenträger zusammengestellt.
Dieses Dokument ist im Original nachfolgend in Englisch sowie zusätzlich in einer deutschen Übersetzung des Sprachendienstes des BMVI hinterlegt:
NOTICE TO STAKEHOLDERS - WITHDRAWAL OF THE UNITED KINGDOM AND EU RULES IN THE FIELD OF AVIATION SECURITY AND MARITIME SECURITY
MITTEILUNG AN DIE INTERESSENTRÄGER - DER AUSTRITT DES VEREINIGTEN KÖNIGREICHS UND DIE EU-VORSCHRIFTEN IN DEN BEREICHEN LUFTSICHERHEIT UND GEFAHRENABWEHR IM SEEVERKEHR
Weitere Informationen der EU-Kommission zu diesem Thema können unter folgendem Link aufgerufen werden:
https://ec.europa.eu/info/european-union-and-united-kingdom-forging-new-partnership/future-partnership/getting-ready-end-transition-period_en
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hält zum Stichwort „Brexit“ folgende Hintergrund-Informationen bereit, sowohl in Deutsch als auch Englisch:
https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/G/brexit.html ;
https://www.bmvi.de/SharedDocs/EN/Articles/G/brexit.html .
Für fachliche Details der Antragstellung und Zulassung von Sicherheitsprogrammen eines Beteiligten der sicheren Lieferkette oder eines Luftfahrtunternehmens klicken Sie auf der Startseite des LBA bitte auf den Button „Luftsicherheit“ und folgen den weiteren Darstellungen der jeweils zuständigen Organisationseinheiten.