Information zu Air Berlin
Ausgabejahr 2017
Datum 15.08.2017
Das LBA ist darüber informiert, dass das Luftfahrtunternehmen Air Berlin PLC & Co. Luftverkehrs KG beim zuständigen Amtsgericht einen Antrag auf Einleitung eines Insolvenzverfahrens gestellt hat.
Der Flugbetrieb wird uneingeschränkt fortgeführt. Damit ist sichergestellt, dass die Fluggäste der Air Berlin weiterhin befördert werden.
Die Fluggastrechte, insbesondere gemäß den Verordnungen (EG) Nrn. 261/2004 und 1107/2006, finden nach wie vor Anwendung.
Das Luftfahrt-Bundesamt wird in seiner Funktion als nationale Beschwerde- und Durchsetzungsstelle für die Fluggastrechteverordnungen weiterhin darauf achten, dass Air Berlin seinen diesbezüglichen Verpflichtungen nachkommt.
Weitere Informationen und Rückfragen:
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