Luftfahrt-Bundesamt

Presseinformation 02/2013 vom 29. April 2013

Am 28. April 2013 ist die Übergangsfrist für die so genannten anerkannten bekannten Versender ausgelaufen. Mit Stand 29. April 2013 hat das LBA 1.895 behördliche Zulassungen zum bekannten Versender erteilt.

Übergangsfrist endet: 1.895 bekannte Versender zugelassen

Am 28. April 2013 ist die Übergangsfrist für die so genannten anerkannten bekannten Versender ausgelaufen.

Damit wird ab dem heutigen Tag, dem 29. April 2013, ausschließlich die Luftfracht der behördlich zugelassenen bekannten Versender als "sicher" eingestuft. Sämtliche sonstige Luftfracht muss vor dem Verladen in ein Luftfahrzeug einer Kontrolle unterzogen werden.

Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) blickt zufrieden auf die vergangenen Monate zurück. Die Abteilung S wurde erst im Sommer 2011 gegründet. Zu ihren Aufgaben zählt unter anderem die Luftfrachtsicherheit. Die neue Abteilung musste damit einen Spagat zwischen dem organisatorischen Aufbau und dem laufenden Zulassungsbetrieb vollbringen.

So hat das LBA alle interessierten Unternehmen zum Thema „behördliche Zulassung bekannter Versender“ insbesondere seit Anfang 2012 umfassend informiert. Mitarbeiter des LBA haben in der zurückliegenden Zeit an mehr als 20 Informationsmaßnahmen der IHK und sonstigen Veranstaltern teilgenommen, die maßgebenden Interessenverbände frühzeitig eingebunden sowie drei eigene Informationsveranstaltungen mit jeweils mehreren hundert Teilnehmern durchgeführt. Die bestehenden Möglichkeiten einer Straffung und Optimierung des Ablaufs des Zulassungsverfahrens auf behördlicher Seite wurde in organisatorischer und praktischer Sicht ausgeschöpft.

Das LBA hat beim Aufbau der Abteilung S einen dezentralen Organisationsaufbau gewählt und nicht nur in der Zentrale in Braunschweig, sondern auch in allen sechs LBA-Außenstellen in Hamburg, Berlin, Düsseldorf, Frankfurt, Stuttgart und München geschulte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stationiert, um damit Ansprechpartner in der Region anzubieten. Darüber hinaus wurden einige Vereinfachungen für die Wirtschaft, zum Beispiel die Möglichkeit, einen externen Sicherheitsbeauftragten einzusetzen oder die Doppelzulassung als bekannter Versender und reglementierter Beauftragter zu erlangen, in Absprache mit maßgebenden EU-Gremien getroffen.

Ferner hat das LBA die personellen Voraussetzungen geschaffen, um das erwartete Antragsaufkommen zu bewältigen. Der Einsatz der vorhandenen Personalressourcen wurde schließlich optimiert, um nach Möglichkeit alle vorliegenden Anträge fristgerecht bearbeiten zu können.

Mit Stand 29. April 2013 hat das LBA 1.895 behördliche Zulassungen zum bekannten Versender erteilt. Insgesamt wurden bis zum Stichtag für insgesamt 2.354 Betriebstätten Anträge auf eine Zulassung als bekannter Versender gestellt. Für weitere 81 Betriebstätten erfolgte bereits eine Vor-Ort-Überprüfung (Audit). Eine Zulassung wird zeitnah erfolgen.

Die Anträge auf Zulassung als bekannter Versender, die dem LBA bis zum 31. März 2013 vollständig vorgelegt wurden, konnten in der überwiegenden Zahl fristgerecht bearbeitet werden. Diese Unternehmen können sich bereits über eine behördliche Zulassung als bekannter Versender freuen.

Weitere Informationen und Rückfragen:

Luftfahrt-Bundesamt
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: + 49 (0) 531 2355 1130
Fax: + 49 (0) 531 2355 1199

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