Luftfahrt-Bundesamt

Presseinformation 01/2013 vom 31. Januar 2013

Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) hat am 30. Januar 2013 die 1.000ste behördliche Zulassung zum bekannten Versender erteilt. Inzwischen sind mit Stand 31. Januar 2013 insgesamt 1.014 behördliche Zulassungen erteilt worden.

Behördliche Zulassung für 1.000sten bekannten Versender

Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) hat am 30. Januar 2013 die 1.000ste behördliche Zulassung zum bekannten Versender erteilt. Inzwischen sind mit Stand 31. Januar 2013 insgesamt 1.014 behördliche Zulassungen erteilt worden. Von den derzeit noch vorliegenden 601 Anträgen sind 412 auditierfähig. Das heißt in den kommenden Tagen und Wochen können weitere behördliche Zulassungen ausgesprochen werden.

Der bekannte Versender gewährleistet eigenverantwortlich, dass die identifizierbare Luftfracht/Luftpost an seinem Betriebsstandort oder auf seinem Betriebsgelände ausreichend vor unbefugtem Zugriff und Manipulationen geschützt wird.

Somit muss die identifizierte Luftfracht des bekannten Versenders keiner erneuten Sicherheitskontrolle unterzogen werden, sondern kann an jedes Unternehmen, welches den Status als reglementierten Beauftragten besitzt, sofort „sicher“ übergeben werden.

Am 07. Februar 2013 wird das Luftfahrt-Bundesamt eine weitere Informationsveranstaltung zum Thema "bekannte Versender" anbieten. Für diese Veranstaltung sind noch einige wenige Plätze frei. Eine Anmeldung ist erforderlich.

Weiter Informationen zur behördlichen Zulassung zum bekannten Versender und der „sicheren Lieferkette“ werden vom LBA im Internet unter www.lba.de veröffentlicht.

Weitere Informationen und Rückfragen:

Luftfahrt-Bundesamt
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: + 49 (0) 531 2355 1130
Fax: + 49 (0) 531 2355 1199

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