LBA weist Flugreisende auf ihre Rechte hin
Vor dem Flug in die Ferien: Das LBA rät allen Passagieren, sich bereits vor Antritt der Reise mit dem Flugzeug auf jeden Fall über ihre Rechte als Fluggast zu informieren.
Urlaubszeit ist Reisezeit. Leider kommt es dabei immer wieder zu kleineren oder größeren Unannehmlichkeiten, wenn das Flugzeug verspätet abfliegt, der Flug annulliert wird oder eine Überbuchung des Fluges vorliegt. Oder wenn Menschen mit eingeschränkter Mobilität ihre Recht auf Hilfe und Unterstützung nicht gewährt wird.
"Daher raten wir jedem Passagier, sich bereits vor Antritt der Reise mit dem Flugzeug über seine Rechte als Fluggast zu informieren. Zum Beispiel auf der Internetseite des Luftfahrt-Bundesamtes (LBA) unter www.lba.de"
, empfiehlt Jörg Mendel, Präsident des LBA.
Das LBA ist die offizielle Beschwerde- und Durchsetzungsstelle für die EU-Fluggastrechte in Deutschland. Im Rahmen dieser Aufgabe nimmt das Luftfahrt-Bundesamt die Anzeigen der Fluggäste von vermeintlichen Verstößen gegen die Fluggastrechte entgegen und verfolgt nachgewiesene Verstöße ordnungsrechtlich gegenüber den Fluggesellschaften.
Weitere Informationen und Rückfragen:
Luftfahrt-Bundesamt
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: + 49 (0) 531 2355 1101
Fax: + 49 (0) 531 2355 1199
E-Mail: Cornelia.Cramer@lba.de
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