Informationen für Passagiere
Auf dieser Seite bietet das Luftfahrt-Bundesamt zahlreiche spezielle Informationen für die Fluggäste an - aus seinem eigenen Zuständigkeitsbereich oder als Hinweis auf weiterführende Informationen.
Das Luftfahrt-Bundesamtes (LBA) gewährleistet durch über 100 Zulassungs-, Prüfungs- und Überwachungsfunktionen das hohe technische und betriebliche Niveau der Luftfahrt, d.h. die Sicherheit eines Fluges lange bevor dieser beginnt. Auf dieser Seite bietet das Luftfahrt-Bundesamt zusätzlich spezielle Informationen für die Fluggäste an - aus seinem eigenen Zuständigkeitsbereich oder als Hinweis auf weiterführende Informationen.
Fluggastrechte
- Schutz der Fluggäste bei Überbuchung, Annullierung oder großer Verspätung von Flügen
- Haftung für Personen-, Gepäck-, Güter- oder Verspätungs-Schäden nach dem Montrealer Übereinkommen
- Rechte für Flugreisende mit Mobilitätseinschränkungen
- Fluggastrechte in Hinblick auf Preistransparenz
- Rückerstattung von Steuern und Gebühren
Luftfahrtunternehmen
- Liste unsicherer Fluggesellschaften mit Flugverbot in der EU
- Informationen zu in - und ausländischen Luftfahrtunternehmen in Deutschland
Wichtige Hinweise für die Flugreise
- Informationen zu den Passagier- und Gepäckkontrollen
- Einschränkungen bei der Mitnahme Flüssigkeiten im Handgepäck
- Liste in Passagierflugzeugen verbotener Gegenstände
- Gefahrgut im Passagiergepäck
- Nutzung von elektronischen Geräten im Flugzeug
- Thrombose auf Reisen
Informationen anderer Behörden und Einrichtungen
- Informationen des Bundesministeriums des Innern
- Reisewarnhinweise des Auswärtigen Amtes
- Informationen für Bürger im Portal des Bundes