Luftfahrt-Bundesamt

Informationen zu Passagier- und Gepäckkontrollen

Die Zuständigkeiten für die Kontrollen von Personen, Handgepäck, Passagiergepäck etc. stellen sich wie folgt da:

Bundespolizei:

  • Kontrolle der Fluggäste sowie des von ihnen mitgeführten Hand- und Reisegepäcks unter Einsatz speziell geschulten Personals und moderner Luftsicherheitskontrolltechik,
  • Maßnahmen bei der Feststellung von Gegenständen, von denen eine Gefahr ausgehen könnte, zum Beispiel durch Sicherstellung verbotener Gegenstände wie Waffen und Munition oder durch Entschärfung unkonventioneller Spreng- und Brandvorrichtungen,
  • Überwachung des gesamten Flugplatzgeländes,
  • Schutzmaßnahmen bei besonders gefährdeten Flügen und Luftfahrtunternehmen.

Luftfahrt-Bundesamt:

  • Kontrolle der Eigensicherungsmaßnahmen deutscher und ausländischer Luftfahrtunternehmen
  • Zulassung von Luftsicherheitsplänen
  • Prüfung und Zulassung Reglementierter Beauftragter und bekannte Versender
  • Gefahrguttransport im Luftverkehr
  • Verfolgung von Verstößen gegen Gefahrgutvorschriften - unter anderem von Passagieren.

Das Luftfahrt-Bundesamt weist darauf hin, dass die Öffnung des aufgegebenen Passagiergepäcks zur Entnahme von Gefahrgütern gemäß § 27 Luftverkehrsgesetz im Zuständigkeitsbereich der Luftfahrtunternehmen liegt. In diesen Fällen besteht kein direkter Zusammenhang mit der behördlichen Kontrolle des Reisegepäcks im Sinne des § 5 Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG).

Alle festgestellten Verstöße gegen Gefahrgutvorschriften,zum Beispiel wenn Passagiere verbotenerweise Feuerzeuge oder Feuerwerk etc. im Passagiergepäck transportieren wollten, werden dem Luftfahrt-Bundesamt sowohl von den Luftfahrtunternehmen als auch von den Flughäfen, der Bundespolizei etc. angezeigt und vom LBA weiter verfolgt.

Rechtsgrundlagen für die Kontrollen bzw. die behördlichen Zuständigkeiten bilden das Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG) und das Luftverkehrsgesetz (LuftVG) mit ihren entsprechenden Durchführungsbestimmungen sowie die Rechtsakte der EU. Eine Übersicht der nationalen Rechtsvorschriften finden Sie unter anderem auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz sowie im Internetangebot des Luftfahrt-Bundesamtes.

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