Luftfahrt-Bundesamt

Anschriften der Landesluftfahrtbehörden

Die Bundesländer nehmen in Deutschland zahlreiche Aufgaben in der Luftverkehrsverwaltung wahr. Dazu gehören unter anderem

  • die Genehmigung von Flugplätzen,
  • die Zulassung von Ausnahmen für den Betrieb von Unmanned Aircraft System (UAS) wie zum Beispiel Drohnen/Modellluftfahrzeuge,
  • die Genehmigung von Luftfahrtveranstaltungen,
  • die grundsätzliche Zuständigkeit für die Durchführung der örtlichen Luftaufsicht,
  • die Durchführung der Zuverlässigkeitsüberprüfung

    oder

  • die Erlaubniserteilung für VFR-Luftfahrer.

Luftfahrtbehörden der Länder sind die Wirtschafts- und Verkehrsministerien beziehungsweise Senatoren als oberste Luftfahrtbehörden sowie die Regierungspräsidien und Luftämter als Mittelbehörden.

Kontaktdaten der einzelnen Länderbehörden

Landesluftfahrtbehörde Baden-Württemberg
Landesluftfahrtbehörde Bayern
Landesluftfahrtbehörde Berlin
Landesluftfahrtbehörde Brandenburg
Landesluftfahrtbehörde Bremen
Landesluftfahrtbehörde Hamburg
Landesluftfahrtbehörde Hessen
Landesluftfahrtbehörde Mecklenburg-Vorpommern
Landesluftfahrtbehörde Niedersachsen
Landesluftfahrtbehörde Nordrhein-Westfalen
Landesluftfahrtbehörde Rheinland-Pfalz
Landesluftfahrtbehörde Saarland
Landesluftfahrtbehörde Sachsen
Landesluftfahrtbehörde Sachsen-Anhalt
Landesluftfahrtbehörde Schleswig-Holstein
Landesluftfahrtbehörde Thüringen

 

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