Luftfahrt-Bundesamt

Reglementierte Beauftragte (RA3) und bekannte Versender
(KC3) als Teil der sicheren Lieferkette in Drittstaaten

Stellen in Drittländern haben die Möglichkeit, Teil der sicheren Lieferkette eines ACC3 (Luftfahrtunternehmen, das Luftfracht oder Luftpost von einem Drittlandsflughafen in die Europäische Union (EU) befördert) zu werden, indem sie die Benennung als reglementierter Beauftragter oder bekannter Versender mit EU-Validierung der Luftsicherheit in einem Drittland (RA3 oder KC3) beantragen.

RA3 und KC3 sind eine Fracht abfertigende Stellen in einem Drittland, deren Aufgabe es ist, Sicherheitskontrollen und deren anschließenden Schutz vor unbefugten Eingriff bezüglich Sendungen, die in die EU befördert werden sollen, zu gewährleisten.

Gemäß Nummer 6.8.4.2 des Anhangs der Durchführungsverordnung (DVO) (EU) 2015/1998 beantragt die Stelle die Benennung

  • bei der zuständigen Behörde des Mitgliedstaats, der für die ACC3-Benennung eines Luftfahrtunternehmens an dem Drittlandsflughafen zuständig ist, an dem die beantragende Stelle für die EU bestimmte Fracht abfertigt, oder
  • wenn es in dem Land kein Luftfahrtunternehmen mit ACC3-Benennung gibt, bei der zuständigen Behörde des Mitgliedstaats, der für die Zulassung des EU-Validierungsprüfers für die Luftsicherheit zuständig ist, der die Validierung vornimmt oder vorgenommen hat.

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, dass die zuständige Behörde, bei welcher der Antrag eingeht, das Benennungsverfahren an die zuständige Behörde eines anderen Mitgliedstaats im Rahmen einer Delegierung der Zuständigkeit übergibt.

Die zuständige Behörde weist dem benannten KC3 eine dem Standardformat entsprechende eindeutige alphanumerische Kennung zu, welche die Stelle und das Drittland angibt, für das sie zur Umsetzung der Sicherheitsbestimmungen in Bezug auf für die Union bestimmte Fracht oder Post benannt wurde.

Die Benennung ist ab dem Zeitpunkt, zu dem die zuständige Behörde die Angaben zu der Stelle in die Unionsdatenbank zur Sicherheit der Lieferkette eingegeben hat, für eine Höchstdauer von drei Jahren gültig. Wurde eine Stelle als KC3 in die Unionsdatenbank zur Sicherheit der Lieferkette aufgenommen, wird sie in allen Mitgliedstaaten für Beförderungen Luftfracht/-post von dem betreffenden Drittlandsflughafen in die EU durch ein ACC3 anerkannt.

Eine Übersicht über alle aktiven ACC3, RA3 und KC3 finden Sie unter https://webgate.ec.europa.eu/ksda/publicAccess.htm .

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